Blankozession
Zur Blankozession ist zu bemerken: Definition Blankozession = Forderungsabtretung ohne Angabe eines Zessionars Zulässigkeit Nach herrschender Lehre ist die Blankozession grundsätzlich zulässig Umstritten ist jedoch,... weiterlesen
Zur Blankozession ist zu bemerken: Definition Blankozession = Forderungsabtretung ohne Angabe eines Zessionars Zulässigkeit Nach herrschender Lehre ist die Blankozession grundsätzlich zulässig Umstritten ist jedoch,... weiterlesen
Dem Verpflichtungsgeschäft (auch: pactum de cedendo) kommt bei der Abtretung eine wenn auch mindere Bedeutung zu: Verpflichtung des bisherigen Gläubigers (Zedent), die Forderung dem neuen... weiterlesen
Das Verfügungsgeschäft basiert auf dem Verfügungsvertrag (Zession oder Abtretung). Für den Verfügungsvertrag gilt: Anwendbarkeit der Allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) OR 1 ff. Willenserklärung... weiterlesen
Einleitung Beim Verfügungsvertrag sind folgende Elemente zu beachten: Verfügungsgeschäft Verpflichtungsgeschäft Blankozession... weiterlesen
Einleitung Bei der Verfügungsmacht gibt es zu folgenden Themen einen Erläuterungsbedarf: Verfügungsrecht Mehrfachzession Gutgläubiger Forderungserwerb vom Nichtberechtigten Verfügungsrecht Der Zedent muss wie bei jedem andern... weiterlesen
Die Globalzession ist die gebräuchlichste Abtretungsart. Sie weist verschiedene Rechtsunsicherheiten für Kreditgeber (Zessionar) und Schuldner (Zedent) auf. Alle diese Unwägbarkeiten betreffen die „Abtretbarkeit“. Ohne Anspruch... weiterlesen
Die grundsätzliche Abtretbarkeit vorausgesetzt, können künftige Forderungen gültig abgetreten werden (= Vorausabtretung) Definition Künftige Forderungen = Forderungen, die im Abtretungszeitpunkt noch nicht fällig sind, von... weiterlesen
Die Folgen einer unerlaubten Forderungsabtretung sind: Grundsatz Ungültigkeit der Forderungsabtretung Zedent bleibt Gläubiger auch kein Forderungsübergang an gutgläubigen Zessionaren Ausnahme Schriftliches Schuldbekenntnis ohne Abtretungsverbots-Klausel Gutgläubiger... weiterlesen
Vom freien Abtretungsrecht bestehen in folgenden Fällen Ausnahmen: Gesetz Gesetzliches Zessionsverbote Anwendungsfälle Entlehneranspruch auf Benutzung der Sache (OR 306 Abs. 2) Arbeitnehmeranspruch aus dem Arbeitsverhältnis... weiterlesen
Sofern und soweit weder Gesetz, Vertrag, noch die Natur des Rechtsverhältnisses die Abtretbarkeit ausschliessen oder beschränken, gilt die freie Abtretbarkeit... weiterlesen
EGGEN G., Die Verbreitung von Grundlast und Gült, SJZ 63 (1967) S. 285 ff. GUHL THEO, Die Ersitzung von Grundeigentum und Grunddienstbarkeiten, ZBJV 1929, S.... weiterlesen
Einleitung Eine Abtretung setzt die Abtretungsfähigkeit voraus. Dabei ist folgendes zu beachten: Grundsatz: Freies Abtretungsrecht Ausnahme: Abtretungsverbote Verstoss gegen Abtretungsverbot Künftige Forderungen Abtretung durch Globalzession... weiterlesen
Folgende Rechtsverhältnisse sind u.E. nicht abtretbar: Gestaltungsrechte Ob Gestaltungsrechte abtretungsfähig sind, ist umstritten. Gestaltungsrechte berechtigen eine Person mittels Willenserklärung zur Begründung, Aenderung oder Aufhebung eines... weiterlesen
Abtretungsfähig sind: gegenwärtige und künftige Forderungen noch nicht fällige Forderungen bestrittene Forderungen Forderungen aus ein- oder zweiseitigen Verträgen Forderungen aus unerlaubten Handlungen (OR 41 ff.)... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich können alle dem Gläubiger zustehenden Forderungen Gegenstand einer Abtretung bilden (OR 164). Zulässig ist bei teilbaren (Geld-) Forderungen die Teilzession. Folgende Punkte bedürfen... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen
Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument. Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet. Zweiter... weiterlesen
Wie vorn dargestellt, verpflichten Grundlasten den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung. Hat diese Leistung geldwerten Charakter (wie zB Energieleistung, siehe „Muster“), so hat... weiterlesen
Die Grundlast endet durch: Untergang des belasteten Grundstücks Verzicht Ablösung Zeitablauf (bei Befristung) Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]... weiterlesen
Die Gültigkeit einer Abtretung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Forderung als Abtretungsgegenstand Abtretbarkeit Verfügungsmacht Verfügungsvertrag » Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen Zession... weiterlesen