Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grundlast
Grundlast

Rechtsnatur

beschränkt dingliches Recht, mit Leistungsanspruch (Nutzungsrecht) und Wertanspruch (Verwertungsrecht) real-obligatorisches Recht.  Gesetzesdogmatisch verkörpert die Grundlast ein Rechtsinstitut mit Berechtigungsaspekten aus dem Recht der Dienstbarkeiten und... weiterlesen

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Grundlast
Grundlast

Gesetzliche Grundlagen

Bundesrecht ZGB 782 – ZGB 792 SchKG 37 Abs. 1 (Bestimmung umfasst nicht nur Grundpfandrecht, sondern auch Grundlast) VZG 137 Kantonales Recht Ausführungsvorschriften des jeweiligen... weiterlesen

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Grundlast
Grundlast

Abgrenzungen

Dienstbarkeit =   grundstücksbezogene Verpflichtung zum Dulden oder Unterlassen Weiterführende Informationen Dienstbarkeit  Grundlast =   grundstücksbezogene Verpflichtung mit einer Leistungspflicht Weiterführende Informationen siehe Begriff oben Grundpfandrecht =  ... weiterlesen

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Zession
Zession

Abgrenzungen

Wertpapierrechtliche Übertragung = Forderungsübertragung nach den wertpapierrechtlichen Grundsätzen, wobei Inhaberpapiere mangels persönlicher Kenntnis des Gläubigers für die Rechtsübertragung den sachenrechtlichen Prinzipien folgt (weiterer Unterschied: Einrede-Ausschluss... weiterlesen

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Zession
Zession

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen OR 164 ff. Gesetzestexte Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine... weiterlesen

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Zession
Zession

Begriff

Kurz-Definition Vereinbarung, wonach ein Dritter als neuer Gläubiger an die Stelle des bisherigen tritt  Ausführliche Definition Mit der Zession (auch: Abtretung bzw. Forderungsabtretung) überträgt der... weiterlesen

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Zession
Zession

EINZELZESSION

Unter dem Obertitel „Einzelzession“ werden nachfolgend die generellen zessionsrechtlichen Vorschriften im Einzelnen erläutert.  Nachfolgend finden Sie die behandelten Unterpunkte: Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziele Motiv... weiterlesen

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Zession
Zession

Einleitung zur Zession

Die Zession bzw. Forderungsabtretung bewirkt einen Gläubigerwechsel: An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein Anderer.  Der Gesetzgeber ist grundsätzlich von einer EINZELZESSION, d.h. von... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Checkliste

Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Vertrag im Konkurs zum Download: Checkliste:Vertrag-im-Konkurs... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Checkliste

SchKG-Abtretung: Allgemeine Checkliste Abtretungs-Anspruch Aktiv-Anspruch Passiv-Anspruch Abtretungs-Voraussetzungen Objektiv: Illiquider Rechtsanspruch Erweiterung / Bewahrung des Konkursvermögens Durchsetzungs-Verzicht der Gläubigergesamtheit Subjektiv: Gläubigereigenschaft (definitive Kollokation) Abtretungsbegehren Frist Schriftliches... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Muster

» Hier finden Sie Muster zum Download: Formular Abtretungsbegehren Formular Anschrift Mitabtretungsgläubiger Formular Verzichtserklärung  ... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Fazit

Für einen Konkursgläubiger ist vor allem die Abtretung eines Aktivanspruchs interessant, wenn der Konkursgläubiger die Prozesschancen als gut erachtet. Bei einem Obsiegen kann er nämlich... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Mehrere Abtretungsgläubiger

Notwendige Streitgenossenschaft Sind gleichzeitig mehrere SchKG 260-Abtretungsgläubiger vorhanden, so bilden diese eine notwendige Streitgenossenschaft, da ein einheitliches Urteil über den ihnen von der Masse abgetretenen... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Prozessuales

Prozessstandschaft Der Abtretungsgläubiger handelt anstelle der Masse (Prozessstandschaft), d.h. in eigenem Namen auf eigene Rechnung auf eigenes Risiko Mehrheit von Abtretungsgläubigern Bei einer Mehrheit von... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretungsurkunde

Begriff Die SchKG 260-Abtretung erfolgt durch formelle Verfügung der Konkursverwaltung. Gemäss KOV 80 I i.V.m. KOV 2 Ziff. 6 ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden.... weiterlesen