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Grundpfandrecht

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Abgrenzungen

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundpfandrecht

=   Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Forderungssicherung oder Kapitalanlage

Weiterführende Informationen: Besicherungs-Arten

Fahrnispfandrecht

=   Pfandrecht an beweglichen Sachen zur Forderungssicherung 

Weiterführende Informationen: Besicherungs-Arten

Forderungspfandrecht

=   Pfandrecht an Forderungen oder sonstigen Ansprüchen zur Forderungssicherung

Sicherungsübereignung

=   Institut der Kreditsicherung durch treuhänderische Übertragung des Eigentums (bei Grundpfandrechten in der Regel Schuldbriefe)

Bauhandwerkerpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung einer Werklohnforderung

Verkäuferpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung der Verkäuferforderung aus einem Grundstückverkauf

Weiterführende Informationen

Grundsteuerpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung von Grundsteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer oder Liegenschaftensteuer) 

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