Kollokationsverfahren
Der Gemeinschuldner bzw. die Organe der Gemeinschuldnerin (Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit) haben das Recht bzw. die Pflicht sich im Kollokationsverfahren zu äussern: Stellungnahme zu den... weiterlesen
Der Gemeinschuldner bzw. die Organe der Gemeinschuldnerin (Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit) haben das Recht bzw. die Pflicht sich im Kollokationsverfahren zu äussern: Stellungnahme zu den... weiterlesen
Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse: Verfahrensart Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich Spezialexekution Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Generalexekution Konkursverfahren Nachlassverfahren... weiterlesen
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren: für formelle Verfahrensfehler (hier weniger von Bedeutung: Rechtsverweigerung oder -verzögerung) ev. gleichzeitig mit der KOLLOKATIONSKLAGE,... weiterlesen
Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen
Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen
Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten Aufhebung Berichtigung... weiterlesen
Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen
Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen
Die Beurteilung der Beschwerde ist Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde (AB). Dabei wird unterschieden in: sachliche Zuständigkeit massgebend ist der Beschwerdegrund Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung erstinstanzlich... weiterlesen
Die Anfechtung eines Kollokationsplan geschieht mittels Beschwerde bei Beanstandung der Kollokation durch den Schuldner bei Verletzung verfahrens-rechtlicher Vorschriften im Betreibungsverfahren zB Verlustscheinausstellung ohne vorgängiges Betreibungsverfahren... weiterlesen
Aufgrund des allgemeinen Überwachungsrechtes können die Aufsichtsbehörden (AB) auch ohne Beschwerde bei Gesetzwidrigkeiten in ein konkretes Vollstreckungsverfahren eingreifen. Auslöser eines Einschreitens von Amtes wegen können... weiterlesen
Je nach Thema und Vorgeschichte kann es Sinn machen, trotz Erlass einer rechtsmittelfähigen Verfügung die Vorinstanz (VI) nochmals um Neubeurteilung der Sache zu ersuchen der... weiterlesen
Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage, berechnet ab Zustellung der anzufechtenden Verfügung (SchKG 17 Abs. 2), bei Gesetzeswidrigkeit oder Unangemessenheit 5 Tage in der Wechselbetreibung (SchKG... weiterlesen
Zur Beschwerde legitimiert sind: 1. Beschwerdeführer Grundsatz Wer in seinen rechtlich geschützten oder tatsächlichen Interessen berührt ist durch die Verfügung eines Vollstreckungsorgans und ein schutzwürdiges... weiterlesen
Einleitung Die Verfügungen der Vollstreckungsorgane sind nur aus den im Gesetz genannten Gründen mit Beschwerde anfechtbar: Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung Jedenfalls wird ein Verfahrensfehler gerügt!... weiterlesen
Anfechtbar mit der SchKG-Beschwerde sind nur konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahmen: Verfügungen der Vollstreckungsorgane Vollstreckungsorgan (Betreibungsbeamter, Konkursamt, a.a. Konkursverwalter oder Liquidator im Nachlassverfahren mit... weiterlesen
Form In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden. Verbesserliche Fehler „Bei schriftlichen Eingaben,... weiterlesen
Voraussetzungen sind: Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Die Beschwerde... weiterlesen
Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf: Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen. Ausnahmen Materiell-rechtliche... weiterlesen