Pro rata-Anspruch
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gewährung der Beteiligungsrechte besteht zugunsten des Mitarbeiters, sofern und soweit die Parteien die Behandlung des Sachverhalts nicht vertraglich geregelt haben,... weiterlesen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gewährung der Beteiligungsrechte besteht zugunsten des Mitarbeiters, sofern und soweit die Parteien die Behandlung des Sachverhalts nicht vertraglich geregelt haben,... weiterlesen
Begriff Vesting Allgemeiner Begriff Kurzbegriff Abrede, wonach die zugeteilten Mitarbeiter-Beteiligungsrechte verfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der „Vesting“-Periode beendet wird Detaillierter Begriff In der Vesting-Klausel... weiterlesen
Begriff Verfügungssperre (auch Sperrfrist) beschränkt die Verfügbarkeit über die dem Mitarbeiter zugeteilten Beteiligungsrechte. Abgrenzungen Sperrfrist wird aus fiskalischen Überlegungen vereinbart Vesting-Klausel belohnt die Betriebstreue Gegenstand... weiterlesen
Arbeitsrechtliche Kontrollrechte Die Kontrollrechte des Mitarbeiters beurteilen sich nach der Qualifikation der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung: Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als Gratifikation Keine Einsichtsrechte Keine Auskunftsrechte Ausgestaltung... weiterlesen
Die Frage der Kürzung oder Verweigerung kann nur fallbezogen beantwortet werden: Mitarbeiterbeteiligung mit Lohnqualität (Lohnbestandteil) Während Freistellung, Kündigungsfrist und unverschuldeter Arbeitsverhinderung pro rata-Anspruch des Arbeitnehmers... weiterlesen
Ausgangslage Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung wird grundsätzlich durch die Bemessungsfaktoren bestimmt (vgl. Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung), sofern und soweit sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten hat: Ermessen... weiterlesen
Grundsätzliches Die Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung ist einer der heiklen Fragen dieses Vergütungssystems. Es ist die Balance zwischen zielführendem Anreiz und Vermeidung von Fehl-Anreizen zu finden.... weiterlesen
Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung wird oft ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Der Freiwilligkeitsvorbehalt bezweckt die Entstehung künftiger Rechtsansprüche des Arbeitnehmers aus bisherigen bzw. aktuellen Leistungen zu... weiterlesen
Die Einführung der vertraglichen Beteiligungspflicht des Mitarbeiters führt zu einer: Lohnänderung Qualitative Verbesserung = Hinzutreten der Beteiligungsgewähr zum Geldlohn) Unproblematisch; trotzdessen schriftliche Änderung des Arbeitsvertrages... weiterlesen
Personenkreis Geschäftsführende Organe Aktuelle Arbeitnehmer Ausschluss von Pensionierten und ehemaligen Mitarbeitern Mittleres Kader Leitende Direktoren Stellvertretende Direktoren Verwaltungsratsmitglieder bzw. Delegierter des Verwaltungsrates = Mitarbeiteraktionäre, sofern... weiterlesen
Einleitung Die Mitarbeiterbeteiligungs-Streitigkeiten sind vor allem auf folgende Problemkreise zurückzuführen: fehlende Rechtsdefinition Entscheidende Grundqualifikation Unklare Zielvorgaben Falsche Erwartungen Unerwartete Markt- und / oder Unternehmensentwicklung Unklare... weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligungen basieren oft auf Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarung ist beim Erfolgs- und Leistungsentgelt das arbeitsrechtliche Personalführungsinstrument. Die Rechtspraxis unterscheidet in: einvernehmliche Zielvereinbarung im Sinne einer Nebenabrede... weiterlesen
Änderung des Beteiligungsreglements Anwendbarkeit der Regeln für die Änderung einer Individualvereinbarung gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, d.h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern kein Änderungsvorbehalt besteht... weiterlesen
Der Inhalt des Beteiligungsreglements orientiert sich am gewählten Modell und ist individuell zu gestalten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zählen folgende Punkte zum zu regelnden Reglementsinhalt:... weiterlesen
Einleitung Für die Einführung, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung des Beteiligungsreglements gelten die allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts für Angebot und Annahme von OR 6. Form... weiterlesen
Die Art und Weise der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung muss wohl überlegt werden; geändert werden kann sie nur noch mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer. Es gelten... weiterlesen
Das Beteiligungsreglement kann für die betroffenen Mitarbeiter wirksam werden durch: Einzeleinbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag Einbeziehung durch Globalerklärung Generelle Kundgabe / keine ungewöhnlichen Klauseln Kenntnisgabe bei... weiterlesen
Definition Das Mitarbeiterbeteiligungsreglement ist ein vom Arbeitgeber einseitig aufgestellter Normenkatalog im Sinne von Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die Beteiligungsgabe an bestimmte Mitarbeiter, in der Regel Kader-Mitarbeiter,... weiterlesen
Im Sprachgebrauch gelangen verschiedene Begriffe zur Anwendung: Mitarbeiteraktienplan Aktienplan Mitarbeiteroptionsplan Optionsplan Stock Option Plan Anzutreffen ist gelegentlich ein gemischter Beteiligungsplan: Gemischter Aktien- / Optionsplan LEAP... weiterlesen
Der Mitarbeiter erhält erst einen Anspruch auf die Gewährung von Beteiligungsrechten, wenn Beteiligungsplan und Beteiligungsprogramm Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist: Ausdrückliche individuelle Parteiabrede im Arbeitsvertrag... weiterlesen