Haftung des Verwaltungsrates
Einleitung Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates soll insbesondere gewährleisten, dass dieser bei der Führung der Gesellschaft die von Gesetz und Statuten vorgegebenen Aufgaben erfüllt und... weiterlesen
Einleitung Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates soll insbesondere gewährleisten, dass dieser bei der Führung der Gesellschaft die von Gesetz und Statuten vorgegebenen Aufgaben erfüllt und... weiterlesen
Neben der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit untersteht der Verwaltungsrat auch einer öffentlichrechtlichen Verantwortlichkeit. Insbesondere geht es hier um eine Haftung für Steuerforderungen Forderungen für Sozialabgaben.... weiterlesen
Auch strafrechtlich relevante Tatbestände können durch Handlungen des Verwaltungsrates erfüllt sein. Für eine strafrechtliche Haftung muss dabei meist Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden, weshalb solche... weiterlesen
Das Aktienkapital einer Gesellschaft ist derjenige Anteil der Eigentümer (Aktionäre) am Gesellschaftsvermögen, der den Gläubigern der Gesellschaft haftet. Das OR sieht diverse Mechanismen vor, die... weiterlesen
Mangelhafte Organisation Der Verwaltungsrat hat die oberste Leitung der Gesellschaft inne. In dieser Eigenschaft ist er für die strategische Ausrichtung des Unternehmens verantwortlich (vgl. Art.... weiterlesen
Einleitung Eine unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken verbunden, und der Verwaltungsrat trägt als oberstes Leitungsorgan die letzte Verantwortung. Die Beachtung der sich aus Gesetz... weiterlesen
Voraussetzungen einer Delegation der Geschäftsführung an Mitglieder des VR oder Dritte (Art. 716b OR): statutarische Ermächtigung des VR zur Delegation übertragbare Aufgaben des VR Organisationsreglement... weiterlesen
Unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken (und Chancen) verbunden. Mögliche Gefahren für die Rentabilität der Gesellschaft (als wichtigster Zweck einer Unternehmung) muss der Verwaltungsrat als... weiterlesen
Gesetz Das OR enthält keinen vollständigen Katalog über Rechte und Pflichten des VR, jedoch Kompetenzvermutung zugunsten des VR sofern keine Vorbehalte für GV (Art. 716... weiterlesen
Das Gesetz schreibt dem Verwaltungsrat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben vor (Art. 716a OR): 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen:... weiterlesen
Einleitung Dem Verwaltungsrat kommt grundsätzlich folgende Rolle zu: Oberste Führungsorgan der Gesellschaft; Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, ausser Vorbehalte für Generalversammlung (Art. 716 OR); Folgende Grundregel... weiterlesen
Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen... weiterlesen
Die Haftpflicht des Verwaltungsrates ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Zwar lässt sich eine Zunahme bei den gerichtlich behandelten... weiterlesen
Eine unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken verbunden. Als oberstes Leitungsorgan trägt der Verwaltungsrat die letzte Verantwortung. Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates soll insbesondere gewährleisten,... weiterlesen
Nach geltendem Recht haftet die Revisionsstelle entsprechend der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit – wie jedes andere Organ der Gesellschaft – für Schäden, die durch Verletzung ihrer gesetzlichen... weiterlesen
Revisionsaufsichtsgesetz Das Revisionsaufsichtsgesetz regelt die Zulassung der Revisoren. Es bestimmt die für die verschiedenen Prüfungsdienstleistungen erforderlichen Qualifikationen und bezweckt damit die Sicherstellung einer guten Unternehmenskontrolle... weiterlesen
Die Verantwortlichkeit der Revisionsstelle ergibt sich aus dem Gesetz und kann weder wegbedungen noch abgeschwächt werden. Obwohl der Revisor in einem auftragsähnlichen Verhältnis zur prüfenden... weiterlesen
Zivilrechtliche Verjährung Ein Anspruch Schadenersatz gegen die persönlich haftende Revisionsstelle verjährt (Art. 760 OR): in 5 Jahren (relative Verjährung) ab Kenntnis der Schädigung und Kenntnis... weiterlesen
Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigung und einzuklagender Schaden unterscheidet sich, je nach dem, ob sich die Vermögensreduktion direkt im Vermögen der Gesellschaft, des Gesellschafters oder eines Gläubigers zeigt... weiterlesen
Die Revisionspflicht bezweckt den Schutz der Marktteilnehmer indem sie die richtige Darstellung der eigentlichen Ertrags- und Vermögenslage einer Gesellschaft sicherzustellen hat. Die Revisionsstelle hat Gesetzesverstösse... weiterlesen