GESELLSCHAFTSRECHTLICHE ASPEKTE
Zur Agenda der gesellschaftsrechtlichen Aspekte gehören: Anwendung Gesellschaftsrecht Schaffung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen Mitarbeiteraktien Mitarbeiteroptionen ... weiterlesen
Zur Agenda der gesellschaftsrechtlichen Aspekte gehören: Anwendung Gesellschaftsrecht Schaffung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen Mitarbeiteraktien Mitarbeiteroptionen ... weiterlesen
Das Beteiligungsprogramm ist permanent einer Erfolgskontrolle zu unterziehen, auf: Zielerreichung Mitarbeiterzufriedenheit in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligung Relation der Beteiligungs-Gewährungskonditionen im Verhältnis zu den Börsenkursen Effizienz der... weiterlesen
Rückgabepflicht Bei nicht börsenkotierten Gesellschaften kann es zweckmässig sein, eine Rückgabepflicht vorzusehen. Die Rückgabepflicht steht im Interesse der Arbeitgeberin und ihres Stammaktionariats, welches den Aktienbesitz... weiterlesen
Repricing bedeutet eine nachträgliche Änderung des Ausübungspreises. Ein Repricing charakterisiert sich durch folgende Punkte: verpöntes Instrument ethisch-moralisch (Honorierung der Mitarbeitermisserfolge durch Konditionenanpassung) gesellschaftsrechtlich (Benachteiligung der... weiterlesen
Bei den Finanzierungshilfen ist zu unterscheiden in: Vorabzahlungen Akontozahlung der Boni gegen Rücklage der Beteiligungsrechte und Mitarbeiterentscheid über die Realisation der Beteiligungspapiere (Zeitpunkt / Kurs... weiterlesen
Der Beteiligungsanspruch des Arbeitnehmers – arbeitsvertragliche Integration vorausgesetzt – kann zustandekommen: durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung durch konkludentes Verhalten durch Betriebsübung Es ist davon auszugehen,... weiterlesen
Die meisten Beteiligungsreglemente machen den Erwerb bzw. die Ausübung von Beteiligungsrechten, d.h. von Mitarbeiteraktien bzw. Mitarbeiteroptionen, von Bedingungen oder Fristen abhängig, wie: Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses... weiterlesen
Der Betriebsübergang ist in OR 333 und in OR 333a geregelt. Zu unterscheiden sind: Fusion (Universalsukzession) Gesellschaftsverkauf (share deal) Betriebs- bzw. Betriebsmittelveräusserung als Vermögensübertragung nach... weiterlesen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gewährung der Beteiligungsrechte besteht zugunsten des Mitarbeiters, sofern und soweit die Parteien die Behandlung des Sachverhalts nicht vertraglich geregelt haben,... weiterlesen
Begriff Vesting Allgemeiner Begriff Kurzbegriff Abrede, wonach die zugeteilten Mitarbeiter-Beteiligungsrechte verfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der „Vesting“-Periode beendet wird Detaillierter Begriff In der Vesting-Klausel... weiterlesen
Begriff Verfügungssperre (auch Sperrfrist) beschränkt die Verfügbarkeit über die dem Mitarbeiter zugeteilten Beteiligungsrechte. Abgrenzungen Sperrfrist wird aus fiskalischen Überlegungen vereinbart Vesting-Klausel belohnt die Betriebstreue Gegenstand... weiterlesen
Arbeitsrechtliche Kontrollrechte Die Kontrollrechte des Mitarbeiters beurteilen sich nach der Qualifikation der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung: Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung als Gratifikation Keine Einsichtsrechte Keine Auskunftsrechte Ausgestaltung... weiterlesen
Die Frage der Kürzung oder Verweigerung kann nur fallbezogen beantwortet werden: Mitarbeiterbeteiligung mit Lohnqualität (Lohnbestandteil) Während Freistellung, Kündigungsfrist und unverschuldeter Arbeitsverhinderung pro rata-Anspruch des Arbeitnehmers... weiterlesen
Ausgangslage Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung wird grundsätzlich durch die Bemessungsfaktoren bestimmt (vgl. Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung), sofern und soweit sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten hat: Ermessen... weiterlesen
Grundsätzliches Die Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung ist einer der heiklen Fragen dieses Vergütungssystems. Es ist die Balance zwischen zielführendem Anreiz und Vermeidung von Fehl-Anreizen zu finden.... weiterlesen
Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung wird oft ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Der Freiwilligkeitsvorbehalt bezweckt die Entstehung künftiger Rechtsansprüche des Arbeitnehmers aus bisherigen bzw. aktuellen Leistungen zu... weiterlesen
Die Einführung der vertraglichen Beteiligungspflicht des Mitarbeiters führt zu einer: Lohnänderung Qualitative Verbesserung = Hinzutreten der Beteiligungsgewähr zum Geldlohn) Unproblematisch; trotzdessen schriftliche Änderung des Arbeitsvertrages... weiterlesen
Personenkreis Geschäftsführende Organe Aktuelle Arbeitnehmer Ausschluss von Pensionierten und ehemaligen Mitarbeitern Mittleres Kader Leitende Direktoren Stellvertretende Direktoren Verwaltungsratsmitglieder bzw. Delegierter des Verwaltungsrates = Mitarbeiteraktionäre, sofern... weiterlesen
Einleitung Die Mitarbeiterbeteiligungs-Streitigkeiten sind vor allem auf folgende Problemkreise zurückzuführen: fehlende Rechtsdefinition Entscheidende Grundqualifikation Unklare Zielvorgaben Falsche Erwartungen Unerwartete Markt- und / oder Unternehmensentwicklung Unklare... weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligungen basieren oft auf Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarung ist beim Erfolgs- und Leistungsentgelt das arbeitsrechtliche Personalführungsinstrument. Die Rechtspraxis unterscheidet in: einvernehmliche Zielvereinbarung im Sinne einer Nebenabrede... weiterlesen