Subventionsrecht

Erscheinungsformen

Subventionen können wie einleitend erwähnt ausgerichtet werden als: Finanzhilfe Förderung bevorstehender Tätigkeiten Dritter Abgeltung Entschädigung Dritter für deren Leistungen zugunsten der Volkswirtschaft. Weiterführende Informationen Begriffe... weiterlesen

Subventionsrecht

Subventionsbereiche

Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden zB Direktzahlungen zB Produktions- und Absatzförderung zB Strukturverbesserungsbeiträge öffentlicher Verkehr zB Schweizerische... weiterlesen

Subventionsrecht

Verbreitung

Allgemein Subventionen waren bis vor einige Jahre sehr verbreitet. Tendenzen Heute werden diese nur noch zurückhaltend, selektiv und überwacht gewährt, aus folgenden Gründen: Gebot staatlicher... weiterlesen

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Anwendungsbeispiele

Finanzhilfen Beispiele für Finanzhilfen sind: Geldwerte Vorteile Nicht rückzahlbare Geldleistungen Darlehens-Vorzugsbedingungen Verbilligte Sachleistungen Verbilligte Dienstleistungen (vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 432 ff.).... weiterlesen

Subventionsrecht

Funktion

Förderung oder Sicherstellung von Leistungen im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft, die Dritte sonst nicht erbringen würden.... weiterlesen

Subventionsrecht

Motive

Subventionsgeber will Leistungen nicht selbst erbringen, hat aber ein vitales (volkswirtschaftliches) Interesse an der Förderung der Leistungserbringung durch Dritte (Finanzhilfe); Abgeltung der Leistungen, die in... weiterlesen

Subventionsrecht

Ziele

Subventionierungsziel allgemein Der mit der Zuwendung verfolgte Zweck der Subventionierung hat ausserhalb der (Bundes-)Verwaltung zu erfolgen. Dabei muss unterschieden werden, «ob der Staat eine Subvention... weiterlesen

Subventionsrecht

Rechtsnatur

Einleitung Die Subvention und damit auch die Finanzhilfe und die Abgeltung sind Staatsbeiträge, die in der Regel im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährt... weiterlesen

Subventionsrecht

Abgrenzungen

Finanzhilfe =   Förderung Tätigkeiten Dritter Weiterführende Informationen Begriff: Finanzhilfe Abgeltung =   Entschädigung Leistungen Dritter, im Interesse der Volkswirtschaft. Begriff: Abgeltung Vergabe / Vergaberecht? Die Zusprechung... weiterlesen

Subventionsrecht

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SuG; SR 616.1) | fedlex.ch  Wegleitungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Leitfaden Subventionsberichterstattung Botschaften (PDF,... weiterlesen

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Abgeltung

Kurzdefinition Abgeltung   =   Instrument, welches dem Ausgleich jener Lasten, die Dritten bei der Erfüllung bundesrechtlicher Pflichten entstanden sind, dient. Legaldefinition «2 Abgeltungen sind Leistungen an Empfänger... weiterlesen

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Finanzhilfe

Kurzdefinition Finanzhilfe   =   Bund fördert Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Legaldefinition «Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile,... weiterlesen