Vertragliche Anlagefonds

Handel in Immobilienfonds-Anteilen

Die Fondsleitung stellt den Handel der Immobilienfonds-Anteile über eine Bank oder einen Effektenhändler an der Börse oder ausserbörslich (englisch: over the counter [OTC]) sicher [vgl.... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Anlagevorschriften

Anlagevorschriften bei Immobilienfonds Nennung der Anlagen im Fondsreglement Zulässige Immobilien („Fondsimmobilien“) Sonderbefugnisse Derivate Risikoverteilung Immobilien-Performance 1. Nennung der Anlagen im Fondsreglement Grundlage KKV 86 Abs.... weiterlesen

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Mindestvermögen / Liquidität

Grundlage KAG 60: Sicherstellung der Verbindlichkeit KKV 90: Sicherstellung von Bauvorhaben KAG 72: Organisation Liquiditätshaltung Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Anleger

Grundlage Art. 66 KAG: Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 1 Die Fondsleitung und die SICAV müssen neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegerinnen und Anlegern anbieten. 2 Die Anlegerinnen... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Depotbank

Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KAG 72 f.: Depotbank Zulässige Rechtsgeschäfte Verwahrung und Überwachung der Aktiven Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Zahlstellenfunktion Überwachung von Gesetz... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Fondsleitung

Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KKV 97: Ausgabe von Immobilienfondsanteilen Qualifikationen Mindestens ein, wenn nicht besser zwei VR- und GL-Mitglieder sollten über Ausbildungen und Erfahrungen... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Publikationspflicht

Grundlage Art. 95 KKV: Publikationspflicht 1 Die Fondsleitung und die SICAV veröffentlichen den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden Inventarwert der Fondsanteile gleichzeitig mit der... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Prospekt

Es gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt. » PROSPEKT  ... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Schweizer Immobilienfonds als Anlageklasse

Der Immobilienfonds – unabhängig von der jeweiligen Rechtsnatur / Rechtsform – hat sich als Anlageklasse etabliert und bewährt. Weiterführende Informationen Broschüre der Swiss Funds Association... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Open End-Prinzip

Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Verbreitung

Der Immobilienfonds ist nebst der Immobilienaktiengesellschaft und den Immobilien-Anlagestiftungen (Immobilien-AST) einer der verbreitetsten Rechtsträger für die institutionelle Immobilienanlage. Beispiele Swissinvest Real Estate Funds IMMOFONDS La... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Rechtsnatur / Rechtsform

Auch beim Immobilienfonds ist beim „Institutsträger“ zu unterscheiden zwischen: Schuldvertraglicher Ausgestaltung Vertraglicher Anlagefonds Gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) Weiterführende Informationen » Immobilien-Aktiengesellschaft »... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Begriff

„Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten (sog. „Fondsimmobilien“) anlegen“ [KAG 58 / Legaldefinition]. Die Charakteristika sog. „kollektiven Immobilienanlage“ sind: Offene kollektive... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Exkurs: Immobilienfonds

Der „Exkurs zum Immobilienfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Immobilienfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“: Begriff Rechtsnatur / Rechtsform Verbreitung... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

Exkurs: Effektenfonds

Der „Exkurs zum Effektenfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Effektenfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“. Begriff Staatsverträge Verbreitung Open End-Prinzip... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

ANLEGERSCHUTZ

Beim Vertraglichen Anlagefonds sind zum Schutze der Anleger zu beachtenden Aspekte stichwortweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Folgenden: Aufklärungspflicht als Effektenhändler? Hinweispflicht auf... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

STEUERN

Besteuerung des Sondervermögens? Der  „Vertragliche Anlagefonds“ wird ganz dem Grundsatze „same business, same rules“ nach besteuert. Der transparente Besteuerungsmodus ist beim Bund und bei allen... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

BEENDIGUNG

Das Rechtsverhältnis des „Vertraglichen Anlagefonds“ kann beendet werden durch: jederzeitiges Rückgaberecht Zwangsrückauf Weiterführende Informationen » FONDSVERTRAG » ANLEGER: Jederzeitiges Rückgaberecht » ANLEGER: Zwangsrückkauf... weiterlesen

Vertragliche Anlagefonds

BEWERTUNG

Grundlagen KAG 88: Bewertung zum Verkehrswert KKV-finma 57 ff. Allgemein Hinsichtlich der Bewertungsregeln ist zu beachten: Bewertung zu Verkehrswerten Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes... weiterlesen