Schuldbetreibung
Der Erbengemeinschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu; Rechtsträger sind die einzelnen Erben, weshalb auch diese betreibungsbetroffen sind: Aktiv: Alle Erben können Dritte betreiben. Passiv: Wegen... weiterlesen
Der Erbengemeinschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu; Rechtsträger sind die einzelnen Erben, weshalb auch diese betreibungsbetroffen sind: Aktiv: Alle Erben können Dritte betreiben. Passiv: Wegen... weiterlesen
Die Mitglieder sind aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nur gemeinsam befugt zur: Aktivprozesse Prozesseinleitung (als notwendige Streitgenossenschaft) Rechtsmittelergreifung Passivprozesse Passivlegitimation im Allgemeinen Beklagung bloss einzelner Erben (wegen... weiterlesen
Für die Erbschaftspassiven haften alle Erben solidarisch (vgl. ZGB 603; ZGB 639); dazu zählen auch die sog. Erbgangsschulden, d.h. jene aus Verwaltung des Nachlasses, aus... weiterlesen
Im Konflikt einzelner Miterben erscheint dem Einstimmigkeitsprinzip genüge getan, wenn ein Anspruch von allen übrigen Miterben, ausser dem Beklagten, selbst erhoben wird (vgl. BGE 54... weiterlesen
Einstimmigkeitsgrundsatz Die Interessewahrung der Erben in der Erbengemeinschaft bedarf grundsätzlich der Einstimmigkeit. Alle Verfügungen und Verwaltungshandlungen über jeden Erbschaftsgegenstand sind vollen allen Erben gemeinsam vorzunehmen.... weiterlesen
Grundsatz Die Rechte des gemeinsamen Vermögens stehen allen einzelnen Erben (als Gesamthänder) und nicht der Erbengemeinschaft (als Gesamthandschaft) zu. Träger aller Nachlassgegenstände und Nachlassrechte bilden... weiterlesen
Träger der gemeinschaftlichen Rechte Mangels Rechtssubjektivität der Erbengemeinschaft sind alle beteiligten Erben bzw. Gesamthänder Träge der gemeinschaftlichen Rechte: Rechtsgeschäfte Die einzelnen Miterben und nicht die... weiterlesen
Entstehungs-Voraussetzungen Die Entstehungsvoraussetzungen – von Gesetzes wegen – sind konstitutiv: Tod des Erblassers, mit Eröffnung des Erbganges Mehrheit von Erben (subjektives Erfordernis) Vorhandensein von Nachlassvermögen... weiterlesen
In der Praxis sind folgende Erbengemeinschaftstypen anzutreffen: Erbengemeinschaft Typische Gemeinschaft zur gesamten Hand. Fortgesetzte Erbengemeinschaft Dauer der Erbengemeinschaft geht über die vom Gesetzgeber angedachte Einsatzdauer... weiterlesen
Der Zweck der Erbengemeinschaft ist die Liquidation des Nachlassvermögens! Das von einer Person (Erblasser) kraft Universalsukzession auf mehrere Personen (Erben) übergegangene Vermögen soll unter die... weiterlesen
Grundlagen Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 602 Gesetzestext Art. 602 ZGB A. Wirkung des Erbganges I. Erbengemeinschaft 1 Beerben mehrere Erben den Erblasser, so besteht unter ihnen, bis... weiterlesen
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Die Ungültigkeitsklage ist nur in den vom Gesetz umschriebenen Fällen einsetzbar (sog. numerus clausus der Ungültigkeitstatbestände). Die Ungültigkeitseinrede hilft nur der Erbschaftsgegenstände besitzenden Person, die... weiterlesen
Die (defensive) Ungültigkeitseinrede kann jederzeit geltend gemacht werden. Die Ungültigkeitseinrede ist der Rechtsbehelf für Ungültigkeitsinteressierte, die nicht offensiv vorgehen wollen die die Klagefrist verpassten. Voraussetzungen... weiterlesen
Anfechtbarkeit Verjährung = Verwirkung Eine Fristunterbrechung ist bei der Verwirkung nicht möglich! Nichtigkeit Unverjährbarkeit Art. 521 ZGB III. Verjährung 1 Die Ungültigkeitsklage verjährt mit Ablauf eines... weiterlesen
Begründung Der Kläger hat bei der Redaktion der Klageschrift die Behauptungs- und Substantiierungslast zu beachten. Der Kläger ist beweisbelastet (vgl. ZGB 8). Beweislasterleichterung In der... weiterlesen
Rechtsbegehren Gestaltungsbegehren Beispiele: „Es sei das von NN am xx.xx.20xx verfasste Testament für ungültig zu erklären, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des /... weiterlesen
Streitwert ist der (Differenz-)Wert aus dem Wert, der dem Kläger aus Gutheissung der Klage zukommt [Intestaterbfolge], abzüglich Wert der ihm beim Klageverzicht zugekommen wäre [Testaterbfolge].... weiterlesen
Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1) » Weitere Informationen zur örtlichen Zuständigkeit (Gerichtsstand) nach ZPO... weiterlesen
Aktivlegitimation Bedachte, die an der Ungültigerklärung ein Interesse haben Erbe Vermächtnisnehmer Begünstigte, die ihnen auferlegte Vermächtnisse, Bedingungen oder Auflagen beseitigen wollen Mehrere Ungültigkeitskläger müssen nicht... weiterlesen