Öffentliches Inventar

Mögliche Erklärungen über Erbschaftsannahme

Innerhalb der einmonatigen Überlegungsfrist (Deliberationsfrist) hat sich der Erbe über die Annahme bzw. Nichtannahme der Erbschaft zu erklären. Als Entscheidungsgrundlage dient das Inventarverzeichnis. Mögliche Erklärungsinhalte... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Überlegungsfrist (Deliberationsfrist)

Nach Abschluss des Inventars wird jeder  Erbe durch individuelle schriftliche Benachrichtigung aufgefordert, sich über den Erwerb der Erbschaft zu erklären. Die Überlegungsfrist beträgt einen Monat... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Betreibungsausschluss während Inventar-Dauer

Während der Dauer des Inventars, d.h. ab Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars bis zum Ablauf der Überlegungsfrist, sind Betreibungen ausgeschlossen für: Erbschaftsschulden, d.h. bereits... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Deliberation (Überlegung)

Ziel jeden öffentlichen Inventars ist es, die Rechtslage zu klären, ob dem Grundsatz nach der Nachlass angenommen oder ausgeschlossen wird. Es gibt drei Varianten: Vorbehaltlose... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Geschäftsfortsetzung während Inventar-Dauer

Bewilligungspflicht für Geschäftsfortsetzung Die Geschäftsfortsetzung während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, gehört nicht zu... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Zulässige Verwaltungs-Handlungen während Inventar-Dauer

Ausschliesslich «Notwendige Verwaltungshandlungen» Zulässig während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, sind lediglich «notwendige Verwaltungshandlungen»... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Verwaltung und Rechtswahrung während Verfahren

In aller Regel ergeben sich unaufschiebbare Fragestellungen und Massnahmen wie: Zulässige Verwaltungshandlungen Geschäftsfortsetzung Betreibungsausschluss Verjährungsstillstand Verrechnungsausschluss Sistierung / Nichtanhebung von Prozessen... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Kostentragung

Die Kosten für die Erstellung des Inventars stellen Erbgangsschulden dar und erfolgen primär zulasten der Erbschaft, d.h. sämtlicher Erben (auch jene Erben, die kein Begehren... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventar-Berichtigung

Die Einsichtsberechtigten haben während der Auflegungsfrist die Möglichkeit, Ergänzungen und Berichtigungen des Inventars zu verlangen (z.B. bei einer nicht inventarisierten, jedoch fristgerecht eingereichten Forderung).... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventar-Einsichtsrecht

Berechtigte Personen, um das öffentliche Inventar während der Auflegungsfrist bei der Behörde einzusehen sind: Erben (insb. auch Nacherben) Vermächtnisnehmer Auflagebedachte Erblassergläubiger Erblasserschuldner weitere Anspruchsberechtigte (z.B.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarauflage

Begriff Inventarauflage Nach erfolgter Schliessung wird das Inventar bei der Behörde zur Einsicht aufgelegt. Zweck Inventarauflage Zweck der Auflegung ist die Information über die Vermögenslage... weiterlesen

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Inventarschliessung

Das Inventar wird nach Ablauf der Auskündungsfrist «geschlossen» (ZGB 584 I). Damit gemeint ist die Fertigstellung für die Auflegung des Inventars, was folgende Tätigkeiten beinhaltet:... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarisierung von Amtes wegen

Begriff Gewisse Forderungen und Schulden hat die Behörde von sich aus, d.h. unabhängig  von einem entsprechenden Begehren des Erblasser-Gläubigers bzw. Erblasser-Schuldners ins Inventar aufzunehmen. Von... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Form der Anmeldung

Das Gesetz sieht keine bestimmte Form für die Eingaben der Gläubiger und Schuldner vor. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Kantonalen Bestimmungen, die eine... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Anzumeldende Forderungen und Schulden

Anzumelden sind obligatorische Ansprüche (z.B. Werklohn) dingliche Ansprüche (z.B. Faustpfandrecht) Schulden Achtung Eine ziffernmässig genaue Angabe ist nicht notwendig, wenn eine solche Schwierigkeiten bereitet.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Auskündigungsfrist

Fristbeginn Die Frist beginnt am Erscheinungstag der ersten Publikation. Fristdauer Die Auskündungsfrist kann die kantonale Behörde nach Massgabe des kantonalen Rechts festlegen. Gemäss ZGB 582... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Rechnungsruf

Begriff Die Inventarbehörde hat durch öffentliche Auskündung (Publikation) die Gläubiger und Schuldner des Erblassers aufzufordern, ihre Forderungen und Schulden anzumelden (ZGB 582 II). Inhalt des... weiterlesen