Enteignungsbann
Anmerkungstatbestand Enteignungsbann Grundlage EntG 42 f. Ausgangslage Gemeinwesen oder ermächtigtes Werk plant eine ganze oder teilweise Expropriation der Anmerkungsparzelle Anmerkungsmotiv Information Dritter (Erwerber, Kreditgeber usw.)... weiterlesen