Nachbetreuung
Allgemeines Rechtsgeschäft unter Lebenden Nach Vollzug des Rechtsgeschäfts unter Lebenden sind stehen folgenden Massnahmen an: Nach dem Tode des Veräusserers: Anrechnung unentgeltlicher Teil aus den... weiterlesen
Allgemeines Rechtsgeschäft unter Lebenden Nach Vollzug des Rechtsgeschäfts unter Lebenden sind stehen folgenden Massnahmen an: Nach dem Tode des Veräusserers: Anrechnung unentgeltlicher Teil aus den... weiterlesen
Projektmanagement Entsprechend der betriebsökonomischen Prinzipien sind die Projektschritte zu unterteilen in: Analyse IST-Analyse SOLL-Analyse Entscheid Umsetzung Kontrolle IST-Analyse Veräusserer: Mentale Bereitschaft Vermögensplanung Pflegekostensicherung Rechtlich: Lebzeitige... weiterlesen
Hat der Erblasser keine Verfügungen von Todes wegen (Testament und/oder Erbvertrag) hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge, die sog. „Intestaterbfolge“, ein. Teilungsvorrecht des Ehepartners für Wohnung... weiterlesen
Die Einbindung der anderen Nachkommen bzw. Pflichtteilserben ist die beste Variante zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten (analog der Anerkennung des Anrechnungswertes » Preis- und Spekulationsabsicherung). Die... weiterlesen
Der Erblasser sollte insbesondere bei einer Immobilien-Veräusserung von Todes wegen einen Testamentvollstrecker bestellen. Der Testamentvollstrecker hat im Rahmen der Testamentsvollstreckung dafür zu sorgen, dass der... weiterlesen
Der Erblasser kann dem Umsetzungswunsch seiner letztwilligen Anordnungen dadurch Nachachtung verschaffen bzw. einen allfälligen Rechtsstreit vermeiden, indem er die Pflichtteilserben auf den Pflichtteil ihres Erbanspruches... weiterlesen
Der Erblasser ist von Gesetzes wegen (ZGB 608) befugt, letztwillige Anordnungen zur Verteilung oder Aufteilung seines Nachlasses zu machen. Arten von Teilungsbestimmungen Dabei wird unterschieden... weiterlesen
Ausgleichungspflicht Die gesetzlichen Erben sind für ihre Vorempfänge unter sich ausgleichungspflichtig (vgl. ZGB 626 Abs. 1). Gegenstände, die der Erblasser seinen Nachkommen als Heiratsgut, Ausstattung... weiterlesen
Beseelt vom Familiengedanken sehen einzelne Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern die Chance, solche Wohnhäuser zum Familienhort ihrer Nachkommen zu machen. Autonomie in der eigenen StWE-Wohnung Den unterschiedlichen... weiterlesen
Eine Erbeinsetzung erfolgt durch quoten- oder bruchteils-mässige Berufung (im Gegensatz zum Vermächtnis betrags- oder gegenständliche Berufung). Der Miterbe ist anteilsmässig an Aktiven und Passiven des... weiterlesen
Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung den eingesetzten Erben als Vorerben verpflichten, die Erbschaft einem andern als Nacherben auszuliefern. Varianten und Immobilienbezug Nacherbschaft mit... weiterlesen
Die Begünstigung muss nicht immer nur dem oder den Nachkommen gelten. In aller Regel wird in einer ersten Stufe der überlebende Ehegatte begünstigt. Über das... weiterlesen
Eine Erbeinsetzung erfolgt durch quoten- oder bruchteilsmässige Berufung (im Gegensatz zum Vermächtnis betrags- oder gegenständliche Berufung). Der Miterbe ist anteilsmässig an Aktiven und Passiven des... weiterlesen
Letzter (schweizerischer) Wohnsitz des Erblassers: bestimmt anwendbares Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Ausnahme: ausserkantonale Immobilien (Massgeblichkeit Belegenheitsort / ev. Steuerausscheidung) Letzter (ausländischer) Wohnsitz des Erblassers: Anknüpfung nach... weiterlesen
Alle Fälle der lebzeitigen Immobilienübertragung wie Schenkung, Erbvorbezug, gemischter Schenkung usw. zeitigen beim Ableben des Veräusserers meistens folgende Fragen: Ausgleichung von Mehrwerten und Ertragsvorteilen auf... weiterlesen
Oft will oder kann der Veräusserer nicht Alleineigentum auf den Erwerber übertragen, weil er noch in der Liegenschaft wohnen bleiben will, weil ihn der oder... weiterlesen
Die Verpfründung (OR 521 – OR 529) ist ein sehr selten genutztes Vermögensnachfolge-Rechtsgeschäft, auf welches nur kurz durch Wiedergabe der gesetzlichen Definition von OR 521... weiterlesen
Definition Eine Liegenschaft mit mehreren Wohnungen kann zu Stockwerkeigentum (StWE) ausgestaltet und einzelne Einheiten im Sinne einer Vermögensnachfolge-Planung einem oder mehreren Erben zugewiesen werden, und... weiterlesen
Definition Eine gemischte Schenkung liegt immer vor, wenn nebst einer Schenkung eine Teil-Gegenleistung für das Grundstück entgeltlich erfolgt. nebst des Erbvorbezug eine Teil-Gegenleistung für das... weiterlesen
Definition Die Variante „Erbvorbezug“ ist eine unentgeltliche, aber anrechnungspflichtige Uebertragung einer nicht hypothekarisch belasteten Immobilie. Steuern Der reine Erbvorbezug bewirkt bei den Grundsteuern einen Steueraufschub;... weiterlesen