Prinzipiell ist es jedem Hauseigentümer überlassen, ob und wann er seine Liegenschaft auf seine Rechtsnachfolger übertragen will, d.h. vor oder nach seinem Ableben.
Wie vorn dargelegt bestimmen oft die Lebensentwicklung oder gesundheitliche Schicksalsschläge Nutzung und Veräusserungszeitpunkte des Eigenheims.
Die Alternative ist, dass der Hauseigentümer die Sache nicht einfach „schlittern“ lässt, sondern sich bewusst für die Wahrung des Status quo oder für eine Weitergabe an die Rechtsnachfolger entscheidet. – Bei diesem Thema wird immer wieder vergessen, dass Passivität oder ein „Nicht-Entscheid“ auch ein Entscheid ist.
Weiterführende Informationen
» Checklisten und Vorlagen zur Immobiliennachfolge
» Linksammlung: Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
» Beratung zur Immobiliennachfolge durch Bürgi Nägeli Rechtsanwälte