Gesetzliche Grundlagen
Obligationenrecht » OR Art. 216 – 221: Grundstückkauf Schweizerisches Zivilgesetzbuch » ZGB 657 Abs. 1: Öffentliche Beurkundung » ZGB 665 iVm ZGB 963: Grundbuchanmeldung Bundesgesetz... weiterlesen
Obligationenrecht » OR Art. 216 – 221: Grundstückkauf Schweizerisches Zivilgesetzbuch » ZGB 657 Abs. 1: Öffentliche Beurkundung » ZGB 665 iVm ZGB 963: Grundbuchanmeldung Bundesgesetz... weiterlesen
Seit Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG; SR 221.301) am 01.07.2004 können Handänderungen von Immobilien, inbesondere von Immobilienpaketen, anstelle des Grundstückkaufs durch sog. Vermögensübertragung nach FusG 69... weiterlesen
Von einem Immobilienpaket wird dann gesprochen, wenn 2 oder mehrere Liegenschaften gemeinsam veräussert werden.... weiterlesen
Der Unterhalt und die Sanierung von Immobilien können in einem Widerspruch zu den Mieterinteressen stehen. In schweizerischen Liegenschaften besteht ein sog. Sanierungsstau. Jährlich könnten durch... weiterlesen
Das schweizerische Immobilienwesen ist im Umbruch. Viele Unternehmen gliedern ihre Immobilien in unabhängie und selbstverantwortliche Teileinheiten (Profitcenters) oder als externe Firmen aus. Das schweizerische Immobiliarsachenrecht... weiterlesen
Die indirekten Immobilienanlagen in den Rechtsformen der Immobilienaktiengesellschaft, Immobilienfonds, Immobilienanlagestiftungen und weiteren Typen, namentlich für kollektive Kapitalanlagen erfreuen sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit. Diese... weiterlesen
Die Handels- und Gewerbefreiheit sowie die internationalen Abkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten, insbesondere die bilateralen Verträge mit den Mitgliedstaaten der EU, lassen ein gewerbsmässiges... weiterlesen
Muster: Vertragsklauseln Parteien Hauptleistung Nachweismäkelei Abschlussmäkelei Exklusivität Dauer Nebenleistungen Honorar MWST-Pflicht Tilgung Honorarvorschuss: Der Auftraggeber hat dem Makler innert 10 Tagen ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung... weiterlesen
Checkliste „Information für CH-Auftraggeber“ Zu beachtende Vertragselemente: Person des ausländischen Maklers Sitz des ausländischen Maklers Organisationsform des ausländischen Maklers Rechtswahl Gerichtsstand Schriftformabrede varia Checkliste „Information... weiterlesen
Rechtsweg Die Vollstreckung der Honoraransprüche ist trotz internationaler Vollstreckungsregeln- bzw. –vereinbarungen komplex und aufwändig: Anerkennungsprozess (Leistungsklage) Provisionsleistungspflicht Vollstreckungsverfahren Betreibung auf Pfändung oder Konkurs ev. Arrest... weiterlesen
Für die nachfolgenden Ausführungen zum Thema Steuern gelten folgende Sachverhaltsannahmen: Grundstück: in der Schweiz Makler: im Ausland Auftraggeber: in der Schweiz oder im Ausland. Besteuerungsabläufe... weiterlesen
Ausgangslage Der Schweizerische Fiskus erfährt vom maklerischen Tätigwerden spätestens über die Maklerkostenabzüge der Verkäufer in den Grundsteuerdeklarationen. Der ausländische Makler ist daher gut beraten, sich... weiterlesen
EU- und EFTA-Staatsangehörige Die gewerbsmässige Maklertätigkeit in der Schweiz löst für den Makler folgende Pflichten aus: Ab 8 Werktage für EU- und EFTA-Bürger Meldepflicht Ab... weiterlesen
Rechtsformwahl und Sitz Dem ausländischen Makler stehen folgende wesentlichen Organisationsmöglichkeiten in der Schweiz zur Verfügung: Einzelfirma mit Ausland-Sitz Zweigniederlassung in CH mit CH-Sitz Wohnsitz in... weiterlesen
Ausgangslage Liegt das zu vermittelnde Grundstück in einem andern Land als der Makler seinen Sitz hat, liegt eine – hier interessierende – grenzüberschreitende Mäkelei vor:... weiterlesen
Fehlende Gerichtsstandsabrede Fehlt eine Gerichtsstandsvereinbarung, so bestehen folgende Vorgaben: Innerschweizerisches Maklerverhältnis Zuständigkeit: Sitz oder Wohnsitz des Beklagten (sog. Beklagtengerichtsstand) Grenzüberschreitendes Maklerverhältnis Rechtswahl (IPRG 116[1]): Gerichtsstand bestimmt... weiterlesen
Freie Rechtswahl Bei grenzüberschreitenden Maklerverträgen können die Parteien frei vereinbaren, welches Recht auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden soll (IPRG 116 Abs. 1). Fehlen einer Rechtswahl... weiterlesen
Das Schweizerische Recht kennt folgende Erscheinungsformen: Nachweismakler nur Nachweis von Interessenten Vermittlungsmakler (auch „Abschlussmakler“) Nachweis eines Interessenten und angebahntes Geschäft zum Abschluss bringen Zuführungsmakler Zwischenstufe... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht OR 412 ff. – Der Mäklervertrag OR 216 ff. – Der Grundstückkauf Bundesgesetz über das internationale Privatrecht IPRG 116: Rechtswahl IPRG 117:... weiterlesen
Mit dem Maklervertrag beauftragt ein Grundeigentümer den Immobilienmakler, für den Verkauf, den Kauf oder die Raumvermietung einer Immobilie das geplante Geschäft anzubahnen. Hier finden Sie... weiterlesen