Checkliste
Überprüfbare Ermessensfehler
Als überprüfbare Ermessensfehler gelten:
- Ermessensüberschreitung
- Die Verwaltung übt Ermessen aus, obwohl ihr keines zusteht oder ordnet eine ihr nicht zustehende Rechtsfolge an.
- Ermessensunterschreitung
- Die Verwaltung beurteilt sich als gebunden und übt daher ihr zustehendes Ermessen nicht an.
- Ermessensmissbrauch
- Die Verwaltung übt ihr Ermessen gemäss gesetzlicher Schranken aus, aber nach unmassgeblichen Aspekten.
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