LAWINFO

Prinzipien des Verwaltungshandelns

QR Code

Checkliste «Vertrauensschutz-Voraussetzungen für Privatpersonen»

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, Checklisten, Öffentliches Interesse, Staat, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste

Vertrauensschutz-Voraussetzungen für Privatpersonen

Als Voraussetzungen für den Vertrauensschutz gelten:

  • Vertrauensgrundlage
    • Individuelles, dem Privaten nicht erkennbares unrichtiges Handeln des Staatsorgans.
  • Vertrauensbetätigung
    • Der Private muss gestützt auf das unrichtige Verwaltungshandeln nicht ohne Nachteile rückgängig machbare Dispositionen getroffen haben.
  • Kein Hindernis
    • Fehlen eines entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interesses an der Rechtssicherheit.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.