Checkliste
Vertrauensschutz-Voraussetzungen für Privatpersonen
Als Voraussetzungen für den Vertrauensschutz gelten:
- Vertrauensgrundlage
- Individuelles, dem Privaten nicht erkennbares unrichtiges Handeln des Staatsorgans.
- Vertrauensbetätigung
- Der Private muss gestützt auf das unrichtige Verwaltungshandeln nicht ohne Nachteile rückgängig machbare Dispositionen getroffen haben.
- Kein Hindernis
- Fehlen eines entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interesses an der Rechtssicherheit.
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