Strittige Tatsache
ZPO 189 Ziff. 1 Das Schiedsgutachten kann sich als Beweismittelsurrogat nur auf Tatsachen und hier auf strittige beziehen. Unbestrittene Tatsachen würden eh nicht zum Beweis... weiterlesen
ZPO 189 Ziff. 1 Das Schiedsgutachten kann sich als Beweismittelsurrogat nur auf Tatsachen und hier auf strittige beziehen. Unbestrittene Tatsachen würden eh nicht zum Beweis... weiterlesen
ZPO 189 Ziff. 2 Die Vereinbarung betreffend das Schiedsgutachten bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (OR 13, ZPO 17 Abs. 2 und insbesondere ZPO 189... weiterlesen
Die Schiedsgutachtensabrede bildet der Oberbegriff für nachgenannte Abreden, die sich durch den Anlass der Parteieinigung unterscheiden (siehe markierten Text). Schiedsgutachtensklausel Die Schiedsgutachtensklausel charakterisiert sich durch... weiterlesen
Der Schiedsgutachtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf. Wird die Schiedsgutachterklausel als Beweisvertrag abgefasst, so wird die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt.... weiterlesen
Beim Schiedsgutachten wird der Streit dadurch beigelegt, dass der Entscheid des nach objektiven Grundsätzen urteilenden Dritten über die strittigen Tatsachen von den Parteien als verbindlich... weiterlesen
Ob die Vereinbarung eines privaten Schiedsgutachtens insofern eine Ausschliesslichkeitswirkung zeitigt als den staatlichen Gerichten die Kompetenz fehlt, den Sachverhalt zu beurteilten, hängt vom Parteiwillen ab.... weiterlesen
Schiedsabrede / Schiedsvereinbarung Die Schiedsabrede schliesst den staatlichen Rechtsweg aus. Sie ist für den vor dem staatlichen Gericht angehobenen Prozess ein Prozesshindernis. Weiterführende Informationen Schiedsklausel... weiterlesen
Rechtsgrundlage OR 13 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) 189 (ab 01.01.2011 in Kraft) Art. 189 ZPO Schiedsgutachten 1 Die Parteien können vereinbaren, über streitige Tatsachen ein Schiedsgutachten... weiterlesen
Eine Betreibungsbeschwerde ist nur dann möglich und sinnvoll, wenn der Betreibungsbeamte Verfahrensfehler oder formelle Fehler gemacht hat. In Frage kommt z.B. die örtliche Unzuständigkeit des... weiterlesen
Kommunikation Ein Schuldner, der Rechtsvorschlag erhoben hat, sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Gläubiger mit grösster Wahrscheinlichkeit weitere Verfahrensschritte einleiten wird. Es ist... weiterlesen
Rechtsöffnung Forderungsklage Rückzug des Rechtsvorschlages Forderungsabschreibung Forderungsverkauf Rechtsöffnung Der Gläubiger kann beim Gericht am Betreibungsort ein Rechtsöffnungsbegehren stellen, wenn er über einen Rechtsöffnungstitel verfügt. Als... weiterlesen
Wurde über den Schuldner der Konkurs durchgeführt, kann er bei neuen Betreibungen für die bis zur Konkurseröffnung bestehenden Forderungen Rechtsvorschlag erheben und gleichzeitig die Einrede... weiterlesen
Gerichtsverfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lassen, um die Fortsetzung der Betreibung beantragen zu können.... weiterlesen
Betreibungsrechtliche Wirkungen Mit dem Rechtsvorschlag wird die Betreibung vorläufig gestoppt. Der Gläubiger kann die Betreibung vorläufig nicht fortsetzen. Um die Betreibung fortsetzen zu können, muss... weiterlesen
Rechtsvorschlag erheben darf jede Person, die von der Betreibung unmittelbar betroffen ist: Betriebener Mitschuldner Mitbetriebener Ehegatte in Gütergemeinschaft Angestellte Vertreter mit Vollmacht Gesetzlicher Vertreter Jeder... weiterlesen
Schriftlich Der Betriebene kann den Rechtsvorschlag schriftlich erheben, indem er auf dem Zahlungsbefehl den Vermerk „Rechtsvorschlag“ im dafür vorgesehenen Feld anbringt. Er kann den Rechtsvorschlag... weiterlesen
Forderung vollumfänglich bestritten Forderung teilweise bestritten Vollstreckbarkeit Forderung bestritten Fälligkeit der Forderung bestritten Kein Geld? Um Zeit zu gewinnen? Forderung vollumfänglich bestritten Bestreitet der Betriebene... weiterlesen
Grundsatz Der Rechtsvorschlag braucht grundsätzlich nicht begründet zu werden. Der Schuldner kann jedoch dem Rechtsvorschlag eine Begründung beifügen. Er verzichtet dadurch nicht auf weitere Einreden.... weiterlesen
Frist Die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages beträgt 10 Tage ab der Zustellung des Zahlungsbefehls. In der Wechselbetreibung beträgt die Frist für den Rechtsvorschlag nur... weiterlesen
Rechtsvorschlag des Schuldners: SchKG 74 ff. Rechtsvorschlag des Ehegatten bei Gütergemeinschaft: SchKG 68a Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung: SchKG 179 Nachträglicher Rechtsvorschlag bei Gläubigerwechsel: SchKG 77... weiterlesen