Das schweizerische Bankenrecht normiert die Bewilligungsvoraussetzungen für eine Bank, die Sorgfaltspflichten, der Umgang mit den Bankkunden, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die Selbstregulierung, Bankgeheimnis oder die Funktionen der Bankenaufsicht (FINMA)
Dem Bankengesetz (BankG) unterstehen die in- und ausländischen Banken, Privatbankiers (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Sparkassen in der Schweiz, hinsichtlich Bewilligung des Geschäftsbetriebs, eigen Mittel und Liquidität etc., Rechnungslegung, systemrelevante Banken, zusätzliches Kapital, Spareinlagen und Depotwerte, Ueberwachung, Aufsicht und Massnahmen bei Insolvenzgefahr, Bankenkonkurs, Einlagensicherung, nachrichtenlose Vermögen, Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen sowie Bankgeheimnis. Die Finanzmarktregulierung zielt auf den Individualschutz (Gläubiger-, Anleger- und Versichertenschutz), die Systemstabilität und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.