Individualabrede
= Vertragsabrede für den konkreten Einzelfall (auch Gegenteil der AGB).
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- Vertragsrecht | vertrags-recht.ch
„Individualisierte AGB“
= AGB, deren Text durch die Vertragsparteien auf die konkreten Parteibedürfnisse bzw. auf das konkrete Rechtsgeschäft angepasst sind (keine AGB-Rechtsnatur mehr).
Weiterführende Informationen
- Vertragsrecht | vertrags-recht.ch
Normen
= Branchennormen sind angesichts ihrer Verbreitung beinahe zur Übung gewordene Regeln, für deren Anwendbarkeit sich die Parteien aber doch unterwerfen müssen (zB SIA Normen).
Weiterführende Informationen
- SIA-Normen | sia-normen.ch
Branchenbedingungen
= Satzungen, die den Rechtsverkehr unter den Parteien in Branchen-Belangen regeln.
Weiterführende Informationen
- Formulare bestellen (zB Zürcher Mietvertrag f. Wohnräume inkl. Allg. Bedingungen) | hev.zuerich.ch
Handelsrechts-AGB
= AGB, die im Rahmen von Handelsgeschäften (B2B) verwendet werden
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Konsumentenrechts-AGB
= AGB, die im Rahmen von Konsumentenverträgen (B2C) verwendet werden
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AGB
= Generell und abstrakt formulierte Klauseln, die im Voraus zum Zwecke aufgestellt wurden, um damit eine unbestimmte Zahl künftiger Verträge mit einer nicht im Voraus bestimmten Anzahl Vertragspartnern zu regeln
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