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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Abgrenzung der AGB von anderen Regelungen

Rechtsgebiet:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stichworte:
AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Individualabrede

= Vertragsabrede für den konkreten Einzelfall (auch Gegenteil der AGB).

„Individualisierte AGB“

= AGB, deren Text durch die Vertragsparteien auf die konkreten Parteibedürfnisse bzw. auf das konkrete Rechtsgeschäft angepasst sind (keine AGB-Rechtsnatur mehr).

Normen

= Branchennormen sind angesichts ihrer Verbreitung beinahe zur Übung gewordene Regeln, für deren Anwendbarkeit sich die Parteien aber doch unterwerfen müssen (zB SIA Normen).

Branchenbedingungen

= Satzungen, die den Rechtsverkehr unter den Parteien in Branchen-Belangen regeln.

Handelsrechts-AGB

=   AGB, die im Rahmen von Handelsgeschäften (B2B) verwendet werden

Konsumentenrechts-AGB

=   AGB, die im Rahmen von Konsumentenverträgen (B2C) verwendet werden

AGB

=   Generell und abstrakt formulierte Klauseln, die im Voraus zum Zwecke aufgestellt wurden, um damit eine unbestimmte Zahl künftiger Verträge mit einer nicht im Voraus bestimmten Anzahl Vertragspartnern zu regeln

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