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Anmerkung

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Rechtsnatur grundbuchtechnisch

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Die Anmerkung ist eine „Anmerkung“ und keine „Eintragung“.

Im Grundbuchrecht werden die Einschreibungen ins Hauptbuch unterschieden in:

Eintragungen

Vormerkungen

Anmerkungen

  • Abgrenzung von Eintragungen und Vormerkungen
    • siehe nachfolgend

Für die privatrechtlichen Verhältnisse gilt entsprechend der Grundsatz:

  • „Was eingetragen werden kann, kann nicht angemerkt werden; was angemerkt werden kann, kann nicht eingetragen werden.“

Quelle

  • PETER LIVER, Die Anmerkung, in: ZBGR 50 (1969) 11; BGE 63 I 111   =   Praxis 26 Nr. 150   =   ZBGR 18 S. 287

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