LAWINFO

Anmerkung

QR Code

Subjektiv-dingliche Verknüpfung von (Mit-)Eigentum

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Subjektiv-dingliche Verbindung eines Miteigentumsanteils (auch: unselbständiges Miteigentum) mit dem Hauptgrundstück
  • Subjektiv-dingliche Verbindung von Alleineigentum mit dem Hauptgrundstück

Grundlage

Ausgangslage

  • Grundbuchlich-strategische Erschliessungs- oder Überbauungsstrukturierung in Haupt- und dienende Nebengrundstücke, die betrieblich-wirtschaftlich zusammengehören und inskünftig das gleiche Schicksal haben sollen

Anmerkungsmotiv

  • Verbindung eines dienenden Miteigentumsanteils oder Alleineigentums-Grundstücks mit dem Hauptgrundstück

Ziele / Wirkungen

  • Unselbständige Stellung des subjekt-dinglich verbundenen Miteigentums oder der Anmerkungsparzelle mit dem Hauptgrundstück
    • Anmerkungsanteil oder Anmerkungsgrundstück folgt dem Hauptgrundstück in Bezug auf
      • Verpfändung
      • Veräusserung
      • usw.

Besonderes

  • unselbständiges Miteigentum ohne Anmerkung
    • Miteigentum an Grenzvorrichtungen
      • Grenzmauern
      • Grenzzäune
      • Hecken
      • Sichtschutzwände
    • vgl. ZGB 670
  • beschränkt dingliches Recht ohne Anmerkung
    • Grunddienstbarkeit
      • Berechtigter ist der jeweilige Eigentümer des begünstigen Grundstücks
      • Zwar wird die Berechtigung in der Kolumne „Dienstbarkeiten“ des herrschenden Grundstücks „eingetragen“ (zB „Recht: Fusswegrecht“), aber nur mit Anmerkungswirkung (entsprechend bedarf eine Dienstbarkeit für ihre Gültigkeit des Eintrags auf dem Blatt des belasteten Grundstücks)
    • Vgl. hiezu Grundbucheintrag
  • beschränkt dingliches Recht mit Anmerkung

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.