Kinder- und Ausbildungszulagen
Die Familienausgleichskassen bezahlen die Kinder- und Ausbildungszulagen in der Regel ab Konkurseröffnung direkt an die Arbeitnehmer bzw. die berechtigter BezügerInnen aus.
Arbeitgeberkonkurs
Die Familienausgleichskassen bezahlen die Kinder- und Ausbildungszulagen in der Regel ab Konkurseröffnung direkt an die Arbeitnehmer bzw. die berechtigter BezügerInnen aus.