Ein Konkurswiderruf ist nur beim Nachweis möglich, dass
- sämtliche Forderungen getilgt sind
- jeder Gläubiger seine Konkurseingabe zurückzieht oder
- ein Nachlassvertrag zustandegekommen ist
(SchKG 195).
Arbeitgeberkonkurs
Ein Konkurswiderruf ist nur beim Nachweis möglich, dass
(SchKG 195).