Pauschalspesen
Pauschalspesen
- gelten als Lohnbestandteil
- Besteht zusätzlich eine Anspruch auf effektive Spesen, wird dadurch die Lohnbestandteilsqualität der Pauschalspesen noch gestärkt.
- Es sind die Sozialabgaben abzuführen
- sind auch während der konkursbedingten Freistellung geschuldet.
Variable Spesen
Nach KE sind, sofern und soweit der ANer nicht in Unkenntnis der KE Verwendungen hatte und bezahlte, von der Gemeinschuldnerin keine variablen Spesen zu ersetzen.