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Arbeitgeberkonkurs

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Konkursverfahren

Datum:
12.03.2020
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Damit Sie sich einen Schnell-Ueberblick verschaffen können sind die wesentlichsten Informationen stichwortartig wiedergegeben:

Verfahrensbeginn

mit Konkurserkenntnis oder -dekret

Verfahrensschluss

mit Schlussverfügung

Verfahrensdurchführung

nur im Gläubigerinteresse

Konkurseinstellung mangels Aktiven

  • wenn nicht genügend liquide Aktiven zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind
  • Kostenübernahme durch Gläubiger möglich

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Verfahrensarten

  • ordentlichen Konkursverfahren
    • die Aktiven reichen für die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens oder
    • Gläubiger leistet mutmassl. Fehlbetrag für die Durchführung des ordentlichen Verfahrens
  • summarisches Konkursverfahren
    • einfaches, rasches und relativ formloses Verfahren (keine Gläubigerversammlungen, kein Gläubigerausschuss)

Verfahrensstadien                       

  1. Feststellung und Sicherung der Konkursmasse
  2. Admassierung und Aussonderung
  3. Forderungserwahrung und Kollokation
  4. Verwertung
  5. Verteilung
  6. Verfahrensschluss

Organe

  • Konkursamt
    • a.o. Konkursverwalter (Einsetzung durch Richter)
    • a.a. Konkursverwalter (Wahl durch Gläubiger)
  • Gläubigerversammlungen im ordentlichen Konkursverfahren
  • ev. Gläubigerausschuss (fakultativ)
  • Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen

Mitwirkungsrechte

  • Recht, sich in Gläubigerausschuss wählen zu lassen
  • Freihandverkauf von Pfändern (SchKG 256 Abs. 2)
  • Höhergebotsrecht bei Freihandverkauf von Gegenständen von bedeutendem Wert oder von Grundstücken (SchKG 256 Abs. 3)
  • Abtretungsanspruch (SchKG 260) [Prozessführungsrecht]

SchKG-Rechtsbehelfe

  • SchKG-Beschwerde (SchKG 17)
  • Aussonderungsklage (SchKG 242)
  • Kollokationsklage (SchKG 250)
  • Anfechtungsklage (SchKG 285 ff.)

Vorbehalt / Disclaimer

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