Kann der Arbeitnehmer vor Versiegelung der Arbeitgeberräume sein Gegenstände nicht mitnehmen und später auch nicht einvernehmlich ausgehändigt erhalten, bleibt ihm nur die Beantragung einer formalen Aussonderung:
- Berufswerkzeug
- Eigentumsansprache
- Aussonderungsverfahren
(Detailerläuterungen in Bearbeitung)