LAWINFO

Arbeitgeberkonkurs

QR Code

Arbeitszeugnis

Datum:
12.03.2020
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitnehmer haben auch gegenüber der in Konkurs geratenen Arbeitgeberin Anspruch auf Ausstellung von:

  • Arbeitsbestätigung
  • Arbeitszeugnis.

Da die Konkursverwaltung ist zur Ausstellung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Gründe sind:

  • Die Konkursverwaltung ist nur für die vermögensrechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zuständig.
  • Die Konkursverwaltung hat keine Kenntnis über Fachwissen, Qualifikation und Verhalten des Arbeitnehmers.

Die Zeugnispflicht fällt daher weiterhin in die Zuständigkeit von Geschäftsleitung und / oder Verwaltungsrat. Die Konkursverwaltung hat aber diesen Organen die in den gemeinschuldnerischen Räumen aufbewahrten Personaldossiers zur Verfügung zu stellen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.