Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zu Arbeitsunfall / Berufsunfall » Ansprüche » Ansprüche vs. Arbeitgeber (Arbeitgeberhaftung)
- Subrogation des Unfallversicherers?
- Unfallversicherer tritt im Umfange seiner Leistungen in die Ansprüche des Versicherten bzw. der Hinterbliebenen gegenüber dem Drittschädiger
- Rechtsgrundlage:
- Haftpflichtprivileg
- Arbeitgeber wird gegenüber dem verunfallten Arbeitnehmer nur haftpflichtig, wenn er den Arbeitsunfall absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat
- Rechtsgrundlage:
- Arbeitssicherheit
- Hat Arbeitgeber seine Schutzpflichten wahrgenommen?
- Wenn nein, welche nicht?
- Waren die Pflichtverletzungen für das eingetretene Ereignis kausal?
- Rechtsgrundlagen: OR 328 Abs. 2, ArG 6 und UVG 82
- Verdienstausfall
- UVG-Deckung
- Arbeitgeber-Belangung nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schadenzufügung möglich (= sog. Haftungsprivileg)
- Haushaltschaden
- Beeinträchtigung des verunfallten Arbeitnehmers, den eigenen Haushalt zu führen
- Arbeitgeberhaftung
- Keine Möglichkeit zur Anrufung des sog. Haftungsprivilegs, da das UVG diesen Schaden nicht versichert
- Judikatur: JAR 1990 191 ff.
- Genugtuung
- z.B. erhebliche Verletzung der Schutzpflicht durch den Arbeitgeber
- Rechtsgrundlage: OR 47
Das könnte Sie auch noch interessieren: