Die Arbeitsunfälle (Berufs- oder Betriebsunfälle) zählen leider zum Betriebsalltag. Sie ziehen nicht nur Leid und Schaden nach sich, sondern sind auch finanziell schwierig zu handhaben, da Gesundheitsschäden, insbesondere Versorgerschäden, schnell einmal hohe Interesse- bzw. Streitwerte generieren.
Da der Arbeitnehmer meistens als Opfer ausser Gefecht ist, die Erfahrung im Umgang mit solchen Ereignissen fehlt, mehrere Haftpflichtige vorhanden sind oder sein können (Dritte, Arbeitgeber [fehlende Arbeitssicherheitsmassnahmen, mangelhaftes Material uam] und oft eine akribische Dokumentierung des Unfallhergangs fehlt, entsteht eine niedrige Einigungsbereitschaft der möglichen Leistungserbringer und damit ein grosses Streitrisiko für das Opfer. Es liegt nachher am Anwalt des Geschädigten zuerst einmal die Sachverhaltsaufarbeitung und die Sicherung der Beweise nachzuholen. Erst dann kann beurteilt werden, ob die Leistungserbringer einen akzeptablen Vorschlag unterbreiteten oder, ob der Verunfallte die Chancen und insbesondere Risiken eines Prozesses auf sich nehmen soll.
Die gleichen Fragen stellen sich natürlich für die angerufenen Leistungserbringer, insbesondere ggf. für den Arbeitgeber.
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» BEOBACHTER 24/09: «Arbeitsplatz: Sicherheit als oberstes Gebot»
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