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Auftrag / Auftragsrecht

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Honorarverrechnung mit Gegenforderung

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Zahlung auch durch Verrechnung zum Erlöschen gebracht werden:

Definition

=   Kompensation der Ansprüche von Auftraggeber und Beauftragter

  • Weitere Begriffe
    • Verrechnung
    • Aufrechnung

Termini

  • Forderung des Verrechnenden, die zur Verrechnung gestellt wird
    • Verrechnungsforderung
  • die zu tilgende Forderung des Verrechnungsgegners
    • Hauptforderung

Rechtsgrundlage

Rechtsnatur

  • Rechtsgestaltendes einseitiges Rechtsgeschäft

Verrechnungsberechtigte

  • Beauftragter
  • Auftraggeber

Verrechnungsvoraussetzungen

  • Gleichartige Forderungen
  • Durchsetzbarkeit beider (Geld-)Forderungen
    • Fälligkeit
      • Verrechnender darf aber seine Schuld durch Verrechnung vor Fälligkeit erfüllen
    • Klagbarkeit
  • (empfangsbedürftige) Verrechnungserklärung
    • durch den Beauftragten oder
    • durch den Auftraggeber
    • Handlungsfähigkeit der die Verrechnung erklärenden Partei
    • Bedingungsfeindlichkeit der Verrechnungserklärung

Keine Zustimmung der anderen Partei

  • Eine Zustimmung zur Verrechnung durch den Partner des die Verrechnung Erklärenden ist nicht erforderlich

Anwendungsfälle

  • Verrechnung des vom Auftraggeber geleisteten Vorschusses mit dem Honoraranspruch des Beauftragten
  • Verrechnung der Auftraggeber-Forderung aus einer anderen Leistung an seinen Berater (Büromateriallieferung, Büroreinigung uam) mit dem Honoraranspruch des Beauftragten

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