Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Zahlung auch durch Verrechnung zum Erlöschen gebracht werden:
Definition
= Kompensation der Ansprüche von Auftraggeber und Beauftragter
- Weitere Begriffe
- Verrechnung
- Aufrechnung
Termini
- Forderung des Verrechnenden, die zur Verrechnung gestellt wird
- Verrechnungsforderung
- die zu tilgende Forderung des Verrechnungsgegners
- Hauptforderung
Rechtsgrundlage
Rechtsnatur
- Rechtsgestaltendes einseitiges Rechtsgeschäft
Verrechnungsberechtigte
- Beauftragter
- Auftraggeber
Verrechnungsvoraussetzungen
- Gleichartige Forderungen
- Durchsetzbarkeit beider (Geld-)Forderungen
- Fälligkeit
- Verrechnender darf aber seine Schuld durch Verrechnung vor Fälligkeit erfüllen
- Klagbarkeit
- Fälligkeit
- (empfangsbedürftige) Verrechnungserklärung
- durch den Beauftragten oder
- durch den Auftraggeber
- Handlungsfähigkeit der die Verrechnung erklärenden Partei
- Bedingungsfeindlichkeit der Verrechnungserklärung
Keine Zustimmung der anderen Partei
- Eine Zustimmung zur Verrechnung durch den Partner des die Verrechnung Erklärenden ist nicht erforderlich
Anwendungsfälle
- Verrechnung des vom Auftraggeber geleisteten Vorschusses mit dem Honoraranspruch des Beauftragten
- Verrechnung der Auftraggeber-Forderung aus einer anderen Leistung an seinen Berater (Büromateriallieferung, Büroreinigung uam) mit dem Honoraranspruch des Beauftragten