Der Auftrag (auch Mandat) beinhaltet als charakteristische Leistung ganz oder teil-wesentlich eine körperliche und / oder geistige Leistung zum Vorteil eines Dritten.
Legaldefinition
„Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen.“ (OR 394 Abs. 1)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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