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Auftrag / Auftragsrecht

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Auftraggeber-Weisungen

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Beauftragte ist zur vorschriftsgemässen Ausführung verpflichtet (vgl. OR 397):

Grundsätze

  • Befolgungspflicht
    • Der Beauftragte hat die Auftraggeber-Weisungen zu befolgen
  • Abmahnungspflicht des Beauftragten
    • Hat der Auftraggeber unerfüllbare oder unzweckmässige Weisungen erteilt, so treffen den Beauftragten folgende Pflichten
      • Aufklärungspflicht (vgl. BGE 108 II 198)
      • Pflicht zur Unterbreitung von erfolgsorientierten Gegenvorschlägen

Ausnahmen (Abweichungen)

    • Zustimmungsdispensation
      • Abweichungserlaubnis, wenn „nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich ist“ (vgl. OR 397 Abs. 1)
    • Zustimmungsfiktion
      • Abweichungserlaubnis, wenn anzunehmen ist, der Auftraggeber würde bei Kenntnis der Sachlage zustimmen (vgl. OR 397 Abs. 1)
    • Abweichung von der Weisung ohne Vorliegen einer Zustimmungsdispensation oder Zustimmungsfiktion
      • Auftrag gilt nur dann als erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus erwachsenden Nachteil „auf die eigene Kappe nimmt“ (vgl. 397 Abs. 2)
» Weiterführende Informationen zu Auftraggeber-Weisungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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