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Auftrag / Auftragsrecht

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Auftraggeber-Weisungen

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Beauftragte ist zur vorschriftsgemässen Ausführung verpflichtet (vgl. OR 397):

Grundsätze

  • Befolgungspflicht
    • Der Beauftragte hat die Auftraggeber-Weisungen zu befolgen
  • Abmahnungspflicht des Beauftragten
    • Hat der Auftraggeber unerfüllbare oder unzweckmässige Weisungen erteilt, so treffen den Beauftragten folgende Pflichten
      • Aufklärungspflicht (vgl. BGE 108 II 198)
      • Pflicht zur Unterbreitung von erfolgsorientierten Gegenvorschlägen

Ausnahmen (Abweichungen)

    • Zustimmungsdispensation
      • Abweichungserlaubnis, wenn „nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich ist“ (vgl. OR 397 Abs. 1)
    • Zustimmungsfiktion
      • Abweichungserlaubnis, wenn anzunehmen ist, der Auftraggeber würde bei Kenntnis der Sachlage zustimmen (vgl. OR 397 Abs. 1)
    • Abweichung von der Weisung ohne Vorliegen einer Zustimmungsdispensation oder Zustimmungsfiktion
      • Auftrag gilt nur dann als erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus erwachsenden Nachteil „auf die eigene Kappe nimmt“ (vgl. 397 Abs. 2)
» Weiterführende Informationen zu Auftraggeber-Weisungen

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