LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Beratungsverträge / Vertretungsverträge

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sie zählen zu den am Meisten anzutreffenden Aufträgen:

Anwaltsvertrag

  • =   Verpflichtung des Anwalts, den Auftraggeber zu beraten und / oder vor Gericht, Verwaltungsbehörden oder gegenüber Dritten zu vertreten
  • Abgrenzungen
    • Gutachtertätigkeit = Werkvertragsrecht (umstritten)
    • Unentgeltlicher Rechtsbeistand = Auftragsrecht, obwohl Kostentragung durch Staat
    • Amtlicher Verteidiger = Staat ist Auftraggeber; Anwendung von Auftragsrecht ev. analog

Treuhandvertrag

  • =   Verpflichtung des Treunehmers, ein Rechtsgeschäft in eigenem Namen, aber im Interesse und auf Gefahr des Auftraggebers abzuschliessen
  • Abgrenzungen
    • Begriff „Treuhand“ ist mehrdeutig und umstritten
    • Eigennützige Treuhand (Sicherungstreuhand) dient nur den Interessen des Beauftragten (Treuhänder) = kein Auftrag
    • Uneigennützige Treuhand (Verwaltungstreuhand) beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten (Treuhänder), das Treugut des Auftraggebers (Treugebers) in dessen Interesse zu verwalten) = Auftrag
      • Verwaltungstreuhand ist in der Banken- und Immobilienbranche anzutreffen
  • Vgl. ferner TREUHANDVERTRAG (FIDUZIA)

Notariatsvertrag (Notarvertrag)

  • Anwendbarkeit kantonalen öffentlichen Rechts, da der Notar als Person öffentlichen Glaubens funktional der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet ist
  • ev. analoge Anwendung des Auftragsrechts
  • Ausnahme: Berufsnotar, der ausserhalb beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte berät und vertritt, untersteht den Auftragsregeln

Management Consulting

Buchhaltervertrag

  • Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)

Wirtschaftsprüfervertrag

  • Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)

Steuerberatervertrag

  • Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.