Sie zählen zu den am Meisten anzutreffenden Aufträgen:
Anwaltsvertrag
- = Verpflichtung des Anwalts, den Auftraggeber zu beraten und / oder vor Gericht, Verwaltungsbehörden oder gegenüber Dritten zu vertreten
- Abgrenzungen
- Gutachtertätigkeit = Werkvertragsrecht (umstritten)
- Unentgeltlicher Rechtsbeistand = Auftragsrecht, obwohl Kostentragung durch Staat
- Amtlicher Verteidiger = Staat ist Auftraggeber; Anwendung von Auftragsrecht ev. analog
Treuhandvertrag
- = Verpflichtung des Treunehmers, ein Rechtsgeschäft in eigenem Namen, aber im Interesse und auf Gefahr des Auftraggebers abzuschliessen
- Abgrenzungen
- Begriff „Treuhand“ ist mehrdeutig und umstritten
- Eigennützige Treuhand (Sicherungstreuhand) dient nur den Interessen des Beauftragten (Treuhänder) = kein Auftrag
- Uneigennützige Treuhand (Verwaltungstreuhand) beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten (Treuhänder), das Treugut des Auftraggebers (Treugebers) in dessen Interesse zu verwalten) = Auftrag
- Verwaltungstreuhand ist in der Banken- und Immobilienbranche anzutreffen
- Vgl. ferner TREUHANDVERTRAG (FIDUZIA)
Notariatsvertrag (Notarvertrag)
- Anwendbarkeit kantonalen öffentlichen Rechts, da der Notar als Person öffentlichen Glaubens funktional der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet ist
- ev. analoge Anwendung des Auftragsrechts
- Ausnahme: Berufsnotar, der ausserhalb beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte berät und vertritt, untersteht den Auftragsregeln
Management Consulting
- Beratung von Unternehmen in allen Belangen der Geschäftsführung
- Siehe MANAGEMENT CONSULTING-VERTRAG
Buchhaltervertrag
- Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)
Wirtschaftsprüfervertrag
- Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)
Steuerberatervertrag
- Siehe Anwaltsvertrag, Teil „Gutachtertätigkeit“ (Werkvertrag, umstritten)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.