In vielen Innominatkontrakten sind Auftragselemente enthalten. Ihre Bedeutung hängt vom jeweiligen Innominatvertrag ab.
Klassische Innominatkontrakte sind:
- Alleinvertriebsvertrag
- Franchisingvertrag
- Leasingvertrag
Weitere Beispiele solcher Innominatkontrakte sind von HÖHN E. / WEBER ROLF H., Planung und Gestaltung von Rechtsgeschäften, Zürich 1986, S. 100, eingefangen worden.