Der Auftrag ist
- ein gesetzlicher Vertragstyp
- ein Auffangtatbestand für Verträge auf Arbeitsleistung (vgl. OR 394 Abs. 2) und findet so auch bei Innominatkontrakten Anwendung, wo eine Arbeitsleistung Vertragsbestandteil ist
- ein zweiseitiger Schuldvertrag
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
- Auftraggeber schuldet dem Beauftragten für dessen Tätigkeit ein Entgelt
- unvollkommen zweiseitiger Vertrag
- Auftrag ist – vorbehältlich zB Auslagenersatz (vgl. OR 402 Abs. 1) – unentgeltlich
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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