Auftragserteilung
Der Auftrag gewinnt angesichts der Verschiebung von einer Produktions- zu einer Dienstleistungs-Gesellschaft sowie durch die massive Zunahme der Informationstechnologien und ihren Möglichkeiten sowie Bedürfnissen massiv an Bedeutung. – Viele Handlungen, zu denen man sich keine Gedanken der rechtlichen Zuordnung macht, sind sog. „Tathandlungsaufträge“, die dem Auftragsrecht i.e.S. oder i.w.S. unterstehen.
Auftragsrecht
Der Bedeutungszuwachs reflektiert natürlich auch auf das Auftragsrecht. Der Rechtslaie orientiert sich am Handlungsanliegen und nicht am Recht. Spätestens bei Meinungsverschiedenheiten, Nicht- oder Schlechterfüllung stellen sich die Fragen nach der rechtlichen Subsumtion und den anwendbaren Normen. – In der Rechtsberatung ist festzustellen, dass die Mandate mit Bezügen zum Auftragsrecht zugenommen haben. Die niedrigeren Interessenwerte, die Konsensfähigkeit und Vernunft der Berater bewirken, dass sich die Parteien im Auftragsrecht meistens gütlich einigen. Der Bedeutungszuwachs schlägt deshalb nicht linear auf die Gerichte durch, weshalb die Anzahlung publizierter Urteile nicht bedeutungsgleich zugenommen hat.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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