Auftragserteilung
Der Auftrag gewinnt angesichts der Verschiebung von einer Produktions- zu einer Dienstleistungs-Gesellschaft sowie durch die massive Zunahme der Informationstechnologien und ihren Möglichkeiten sowie Bedürfnissen massiv an Bedeutung. – Viele Handlungen, zu denen man sich keine Gedanken der rechtlichen Zuordnung macht, sind sog. „Tathandlungsaufträge“, die dem Auftragsrecht i.e.S. oder i.w.S. unterstehen.
Auftragsrecht
Der Bedeutungszuwachs reflektiert natürlich auch auf das Auftragsrecht. Der Rechtslaie orientiert sich am Handlungsanliegen und nicht am Recht. Spätestens bei Meinungsverschiedenheiten, Nicht- oder Schlechterfüllung stellen sich die Fragen nach der rechtlichen Subsumtion und den anwendbaren Normen. – In der Rechtsberatung ist festzustellen, dass die Mandate mit Bezügen zum Auftragsrecht zugenommen haben. Die niedrigeren Interessenwerte, die Konsensfähigkeit und Vernunft der Berater bewirken, dass sich die Parteien im Auftragsrecht meistens gütlich einigen. Der Bedeutungszuwachs schlägt deshalb nicht linear auf die Gerichte durch, weshalb die Anzahlung publizierter Urteile nicht bedeutungsgleich zugenommen hat.
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