LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Motive, Zweck, Bedeutung, Charakteristik

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Motive

Der Auftraggeber (Grundeigentümer) hat bei der Vergabe der Liegenschaftenverwaltung folgende Motive:

  • Zeitmangel
  • Fehlende Fachkompetenz
  • Auslagerung der Verwaltungsfunktionen
    • technisch-administrative Bewirtschaftung
    • Rechnungswesen
    • Mietzinsinkasso

Zweck

Die Interessen des Auftraggebers sind in der Regel:

  • Bewirtschaftungseffizienz
  • Rentabilitätssteigerung
  • Optimierung Kosten-/Nutzenverhältnis
  • Wahrung der Werthaltigkeit der Liegenschaft

Bedeutung

Die Verbreitung des Liegenschaftenverwaltungsgeschäfts ist erheblich:

  • professionelle Grundeigentümer
    • in der Regel zwecks Outsourcing und Kostenoptimierung
  • private Grundeigentümer
    • meistens aus Zeit- und Fachkompetenz-Mangel

Teils lagern professionelle Grundeigentümer die Bewirtschaftung sogar an Gruppengesellschaften oder im Joint Venture zusammen mit dritten Immobiliengesellschaften gehaltene Unternehmen aus.

Charakteristik

Der Liegenschaftenverwaltungsvertrag charakterisiert sich als:

  • Vertrag auf Arbeitsleistung
  • Dauerschuldverhältnis
Weiterführende Informationen zur Charakteristik

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.