Begriff
Der Management Consulting-Vertrag (auch: Unternehmensberatungsvertrag) wird zwischen Auftraggeber und Berater, als externe Fachperson, geschlossen, mit dem Gegenstand der Analyse, Beratung durch Erstellung eines Problemlösungsvorschlags und Vollzug des erarbeiteten Lösungsvorschlags, alles im unternehmerischen Bereichs des Auftraggebers
Grundlagen
- OR 394 ff.
- Praxis
- Lehre
- Rechtsprechung
Abgrenzungen
Die Abgrenzung des Management Consulting-Vertrages von anderen Vertragstypen ist stets ein Thema, vor allem auch wegen der Fragen der Leistungspflichten (blosse Sorgfalt oder eben Erfolg), der Vertragsbeendigung und der Haftung.
Die Abgrenzung betrifft sowohl gesetzlich geregelte Vertragstypen (Nominatkontrakte) wie gesetzlich nicht geregelte Vertragstypen (Innominatkontrakte):
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Einfache Gesellschaft
- Forschungs- und Entwicklungsvertrag
- Vertrag, der die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung eines bestimmten Gegenstandes oder Produktes nach neuen Erkenntnissen zum Inhalt hat
- Engineeringvertrag
- Vertrag, der zu ingenieur-basierten Planung und Erstellung einer (Industrie-)Anlage zu vereinbarten Konditionen wie Qualität, Preis und Termin verpflichtet
- Lizenzvertrag (Patentlizenzvertrag und Know-how-Vertrag)
- Franchisingvertrag
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