LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Begriff, Grundlagen, Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Der Management Consulting-Vertrag (auch: Unternehmensberatungsvertrag) wird zwischen Auftraggeber und Berater, als externe Fachperson, geschlossen, mit dem Gegenstand der Analyse, Beratung durch Erstellung eines Problemlösungsvorschlags und Vollzug des erarbeiteten Lösungsvorschlags, alles im unternehmerischen Bereichs des Auftraggebers

» Weiterführende Informationen zum Begriff Management Consulting Vertrag

Grundlagen

» Weiterführende Informationen zu Grundlagen des Management Consulting Vertrags

Abgrenzungen

Die Abgrenzung des Management Consulting-Vertrages von anderen Vertragstypen ist stets ein Thema, vor allem auch wegen der Fragen der Leistungspflichten (blosse Sorgfalt oder eben Erfolg), der Vertragsbeendigung und der Haftung.

Die Abgrenzung betrifft sowohl gesetzlich geregelte Vertragstypen (Nominatkontrakte) wie gesetzlich nicht geregelte Vertragstypen (Innominatkontrakte):

  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Einfache Gesellschaft
  • Forschungs- und Entwicklungsvertrag
    • Vertrag, der die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung eines bestimmten Gegenstandes oder Produktes nach neuen Erkenntnissen zum Inhalt hat
  • Engineeringvertrag
    • Vertrag, der zu ingenieur-basierten Planung und Erstellung einer (Industrie-)Anlage zu vereinbarten Konditionen wie Qualität, Preis und Termin verpflichtet
  • Lizenzvertrag (Patentlizenzvertrag und Know-how-Vertrag)
  • Franchisingvertrag

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.