Im Falle des Konkurses des Treugebers stellen dessen Ansprüche gegen den Treuhänder Aktivansprüche dar, die ins Konkursinventar aufzunehmen und zu verwerten oder mangels Durchsetzung auf Rechnung der Masse einzelnen Gläubigern nach SchKG 260 zur Selbstverfolgung abzutreten sind.
Im Falle des Konkurses des Treuhänders gestaltet die Rechtslage komplexer:
Es stellt sich die Frage des Geltendmachung des Auslöserecht des Treugebers und nach dem Eintritt oder Nichteintritt in den Treuhandvertrag (SchKG 211); im Falle des Eintritts in den Treuhandvertrag durch die Konkursverwaltung wird Treuhandvertrags-Erfüllung zur Massaschuld; im Falle des Nichteintritts ist der Treugeber auf die Forderungsanmeldung der Ansprüche aus Nichterfüllung in den Kollokationsplan, sofern und soweit das Auslöserecht nicht realiter vollstreckbar ist.
Ob und inwieweit eine Aussonderung aus der Konkursmasse zulässig ist, muss im individuell konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Weiterführende Informationen
- Konkurs des Treugebers
- Konkurs des Treuhänders
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KaufvertragÜbersicht zum KaufvertragAutoren:Escrow / Escrow ManagementEinleitung zu Escrow / Escrow ManagementAutoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen VertragsrechtAutoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:UnternehmenspachtEinleitung zur Unternehmenspacht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht