Bedeutung
Der Vermögensverwaltungsvertrag zählt im Finanzdienstleistungssektor zu den sehr oft anzutreffenden Rechtsverhältnissen, benutzen doch viele private und institutionelle Klienten die Vermögensverwaltungsdienstleistungen (Asset Management) der entsprechenden Branchenteilnehmer und Fachleute.
Rechtsnatur
- Einfacher Auftrag (vgl. BGE 132 III 464),
- Bank als Vermögensverwalterin
- ev. Elemente der Kommission (OR 495 ff.; vgl. BGE 133 III 221)
- ev. Elemente der Hinterlegung (OR 472 ff.)
- vgl. auch BGE 101 II 123 = Pra 64 Nr. 142
- Vermögensverwaltung auf Dauer
- = Dauerschuldverhältnis
- Bank als Vermögensverwalterin
- Innominatkontrakt?
- Ein Teil der Lehre subsumiert den Vermögensverwaltungsvertrag den sog. Innominatkontrakten
Motive
Für die Beanspruchung einer Vermögensverwaltung gibt es viele Motive:
- Anlageexpertise von Banken und Vermögensverwaltern
- (vertrauensvoll) Uebergabe des Vermögens oder eines Teils davon an (ausgebildete) Kapitalanlagespezialisten
- Besonderes Vertrauensverhältnis
- Kapital- und / oder Ertrags-Optimierung
- Bewirtschaftung und Vermehrung von Vermögenswerten
- Desinteresse an Vermögensbelangen
- Bei Funktionsträgern, die die Verantwortung für fremdes Vermögen tragen (Erwachsenenschutz, Stiftung, Personalvorsorgeeinrichtungen, Family Offices uam)
- Delegation
- Absicherung / Risikomanagement
- Haftungsbeschränkung
Zwecke
- Fremdnützige Dienstleistung zur Vermögenserhaltung und insbesondere Vermögensmehrung