In der täglichen anwaltlichen Praxis lässt sich folgendes feststellen:
- Aufträge beinhalten meistens Arbeitsleistungen ausserhalb von Arbeitsverträgen
- Aufträge stehen beinahe regelmässig in einem Spannungsfeld zu Stellvertretung und Treuhand
- Aufträge verursachen nicht selten bei Sorgfalt (Sorgfalts-Haftung) und Beendigung (Unzeit-Widerruf) Meinungsverschiedenheiten
Hinsichtlich Streitigkeiten ist zu berücksichtigen:
- Die Massgeblichkeit der individuellen Verhältnisse (Soft-Faktoren) hat zu einer starken, case law-artigen Entwicklung der Rechtsprechung geführt
In eigener Sache agieren die Berater oft nicht so wie sie es ihren Klienten empfehlen würden. – Bei Problemen mit Klienten ist manchmal erforderlich, eine Auslegeordnung zu machen und die Situation „mit den Augen eines Dritten“ unter den Regeln des Auftragsrechts einzuordnen, unabhängig davon, ob, wie und auf welcher Ebene mit dem Auftraggeber (noch) kommuniziert werden kann. Gelingt dies nicht, empfiehlt es sich einen aussenstehenden Dritten, zB Rechtsanwalt, beizuziehen.
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