Abrechnungsobliegenheit für Auslagen
- Arbeitnehmer
Nachweisobliegenheit für Entstehung der Auslagen
- Arbeitnehmer
Nachweisobliegenheit für Höhe der Auslagen
- Arbeitnehmer
Nachweisart
- je nach Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- keine Abrede
- Vollnachweis
- Arbeitnehmer hat seine Auslagen einzeln zu belegen
- zB durch Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen, Kassazettel etc.
- Vertrauensspesen
- Abredevoraussetzung
- Arbeitnehmer kann sich auf allgemeine Angaben beschränken
- Pauschalspesen
- Spesenabrechnung und Spesennachweis nicht erforderlich
- keine Abrede
Geltendmachung erst am Ende des Arbeitsverhältnisses
- = nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers
- Vgl. JAR 2000 S. 174
Rechtsgrundlage
- OR 327c 7 | admin.ch
Literatur
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N 2 zu OR 327c
- BRUNOLD FADRI, Die Arbeitsauslagen im schweizerischen Individualarbeitsrecht, Bern 2014, N 554
Judikatur
- BGE 131 III 445
- JAR 2000 S. 174
- ZR 118 (2019) Nr. 64, S. 278 ff. (Kreditkartenabrechnung vermag weiterführende Belege wie Rechnungen, Kaufquittungen usw. nicht zu ersetzen; Nachweispflicht des Arbeitnehmers analog der Situation wie wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei regelmässigen Auslagen einen Vorschuss nach OR 327c Abs. 2 leisten würde)
Weiterführende Informationen
Spesenreglement
„Den Quittungs-Stapel zum Verschwinden bringen – Viel Potenzial für Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei der Spesenabrechnung für Geschäftsreisen
Klassische Prozesse zur Abwicklung von Geschäftsreisen sind aufwendig. Unternehmen gehen deshalb dazu über, ihren Mitarbeitern mobile Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Zudem stützen sie sich auf professionelle Reiseberater.“ (Neue Zürcher Zeitung vom 16.05.2013, S. 32 f.
„Spesenrittern auf die Spur kommen – Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter im Umgang mit betriebsnotwendigen Auslagen disziplinieren
Die Neigung, Spesenrechnung aufzublähen, ist weit verbreitet. Deshalb versuchen Unternehmen, ihre Mitarbeiter mit detaillieren Spesenreglementen zu disziplinieren. Je grösser die Firma ist, umso ausgeklügelter sind Kontrollmechanismen.“ (Neue Zürcher Zeitung vom 16.05.2013, S. 32 f.
Spesenkontrollen
- GALLAROTTI ERMES, Spesen: Vertrauen vor Kontrolle – Wie mit Spesen umzugehen wäre, in: Neue Zürcher Zeit vom 16.05.2013, S. 33
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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