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Auslagen

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Persönlicher Unterhalt?

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Oft meinen Arbeitnehmer, Aufwendungen für ihren persönlichen Unterhalt würden auch unter die vom Arbeitgeber zu ersetzenden Auslagen fallen. Hiezu ist folgendes zu bemerken:

Gegenstand des persönlichen Unterhalts

  • Vom Arbeitgeber nicht zu ersetzende Auslagen
    • Auslagen für normale Kleidung
    • Auslagen für die Wohnung
    • Auslagen für das Essen (Verpflegung bzw. Verköstigung)
    • Führerausweis-Kosten
    • Passspesen
  • Arbeitsweg
    • Die Arbeitswegkosten für Fahrten vom Wohnort des Arbeitnehmers zum gewöhnlichen Arbeitsort sind nicht zu ersetzen, da der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen kann
  • Umzugskosten
    • Ohne andere Abrede hat der Arbeitnehmer die Auslagen privater Umzugskosten wegen des Stellenwechsels selber – aus seinem Lohn – zu tragen

Grundsatz

  • Aufwendungen für den persönlichen Unterhalt des Arbeitnehmers fallen nicht unter Auslagenersatzpflicht des Arbeitgebers

Ausnahmen

  • In folgenden Fällen hat der Arbeitgeber die Auslagen zu ersetzen:
    • Berufskleidung
      • Erfordernis, notwendig besondere Berufskleidung zu tragen
    • Wohnung für auswärtigen Arbeitseinsatz
    • Verköstigung bei auswärtigen Arbeitseinsatz
    • Führerausweis für vorwiegend auswärtige Dienstfahrten
    • Visumkosten für geschäftliche Auslandreisen
    • Passkosten für geschäftliche Auslandreisen
    • etc.

Literatur

  • REHBINDER MANFRED / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Berner Kommentar, Bd. VI/2/2/1, Art. 319 – 330b OR, Bern 2010, N 4 zu OR 327a
  • STAEHELIN ADRIAN, Zürcher Kommentar, Bd. V/2/c, Art. 319 – 330a OR, Zürich 2006, N 4 zu OR 327a
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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