Bei den Auslagen (auch „Spesen“ genannt) differenziert der Gesetzgeber zivilrechtlich mehr nach dem Entstehungsgrund (Arbeitsgeräte, Auslagen im Allgemeinen und Motorfahrzeuge) und nach der Fälligkeit. Nicht minder wichtig ist die steuerrechtlich relevante Unterscheidung in Auslagen, die der Arbeitnehmer [aus seinen privaten, versteuerten Mitteln] im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Arbeitgebers macht (steuerlich oft vernachlässigt / steuerneutral) und den steuerlich stark behandelten Berufsauslagen (Berufskleidung, Wegentschädigungen uam / einkommensrelevant / steuerliche Berufsabzug-Position). Der vorliegende Content versucht, diese Differenzierungen herauszuarbeiten.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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