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Auslagen

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Angabe im Lohnausweis

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spesenvergütungen sind im Lohnausweis anzugeben [Formular 11]. Vgl. hiezu:

  • Formulare ESTV (siehe link in der Box)
  • Wegleitungen ESTV (siehe link in der Box)

Arbeitgeber, welchen die Bescheinigung der effektiv ausbezahlten Spesen unverhältnismässige Umtriebe verursachen und die die Voraussetzungen für den Wegfall der Deklarationspflicht nicht erfüllen, können sich von der Bezahlung der effektiven Spesen dispensieren lassen. Sie haben hiezu bei der Steuerbehörde am Sitzkanton zu stellen:

  • Gesuch um Genehmigung des Spesenreglements

Pauschalspesenvergütungen sind im Lohnausweis auch im Falle des Dispenses von der Bescheinigungspflicht zu nennen. Der bewilligte Dispens befreit den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, auf Verlangen den Steuerbehörden des Arbeitnehmers eine Bescheinigung über die Summe aller Spesenvergütungen auszustellen.

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