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Bauprozess

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Exkurs: ausser- oder vorprozessuale Mediation

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Mediation wird grundsätzlich in drei Fälle unterschieden:

Mediation ausserprozessual

Ursprüngliche Mediationsabrede

  • Die Parteien haben bereits in ihrem Grundgeschäft, d.h. im Werkvertrag, verabredet, eine allfällige Meinungsverschiedenheit zur Streitbeilegung bzw. zur gütlichen Auseinandersetzung einem Mediatoren zu unterbreiten
  • Die Mediationsabrede ist eine von mehreren Werkvertragsklauseln

Nachträgliche Mediationsabrede

  • Die Parteien einigen sich nachträglich, d.h. nach Streitausbruch, eine Mediation durchzuführen
  • Hiezu schliessen die Parteien nachträglich eine Mediationsvereinbarung

Mediation vorprozessual

OR-Werkvertrag

  • Die Parteien verabreden im Grundgeschäft in einer Mediationsklausel (ursprünglich) oder ohne Mediationsklausel im Grundgeschäft nach Streitausbruch (nachträglich) im Rahmen einer Mediation eine – vorprozessuale – Einigung zu suchen
  • In den Grundgeschäften wird in aller Regel auch die Anrufung der ordentlichen Gerichte für den Fall der Erfolglosigkeit der Mediation vorbehalten

SIA-Werkvertrag

  • In Ziffer 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB der SIA-Ordnung 112 wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Parteien in ihren Verträgen eine „Mediationsklausel“ einfügen können
  • Sofern und soweit entsprechend schriftlich vereinbart, unterwerfen die Parteien dadurch Streitigkeiten aus dem Vertrag einem Mediationsverfahren

Mediation im Prozess

  • In der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) widmete der Gesetzgeber der während eines Prozessverfahrens initiierten Mediation ein besonderes Kapitel (2. Titel, ZPO 213 ff.)
    • Exkurs: Prozess-Mediation

Statt einer Inhaltswiederholung wird hinsichtlich der Mediation im Allgemeinen verwiesen auf:

Gestzestexte

2. Mediation

Literatur

  • SCHMITT ROLAND / BUBERT CHRISTOPH, Mediation in der Baubranche – Friedliche Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung, in: TIEFBAU 1/2008, S. 34 ff.
  • BÖSCH PETER, Mediation als Konfliktlösungsmethode, in: tec21 18/2001, S. 33 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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