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Bauprozess

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Exkurs: Prozess-Mediation

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Mediation ist kurz folgendes zu bemerken:

Definition

  • Mediation         =   aussergerichtliche Vermittlung durch neutrale und abhängige Drittperson ohne Entscheidungsbefugnis

Mediationsvoraussetzungen

  • Grundlage
  • Person des Mediators
    • qualifizierter und von Anwalts- oder Mediationsverbänden anerkannter Mediator
  • Ausbildung oder staatliche Anerkennung?
    • Mediationsausbildung ist keine Voraussetzung
    • Mediator muss nicht staatlich anerkannt sein

Mediationsantrag der Parteien im Schlichtungsverfahren

  • Grundlage
  • Parteiantrag
    • Antrag aller Parteien auf Mediation anstatt Schlichtung
  • Zeitpunkt
    • Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung
  • Scheitern der Mediation
    • Jede Partei kann der Schlichtungsstelle das Scheitern der Mediation mitteilen
  • Folge der Mediationsabbruchmitteilung
    • Ausstellung der Klagebewilligung

Mediationsempfehlung des Gerichts

  • Grundlage
  • Empfehlung des Gerichts und / oder Parteiantrag
    • Das Gericht hat die Möglichkeit, den Parteien eine Mediation zu empfehlen
    • Die Parteien können gemeinsam den Antrag stellen, eine Mediation durchführen zu wollen
  • Zeitpunkt
    • Jederzeit im Prozessverfahren
  • Wirkung auf das hängige Prozessverfahren
    • Sistierung bis zum Widerruf des Antrags durch eine Partei oder bis zur Beendigung der Mediation

Organisation und Durchführung der Mediation

  • Parteisache

Genehmigung der aus der Mediation hervorgegangenen Vereinbarung

  • Grundlage
  • Parteiantrag
    • Haben die Parteien auf Basis einer Mediation einen Vergleich geschlossen, können Sie gemeinsam dem Gericht dessen Genehmigung beantragen
  • Wirkungen
    • Genehmigte Vergleichsvereinbarung hat die Wirkung eines Urteils
    • Abschreibung des Prozessverfahrens infolge Mediationsvergleichs
  • Alternative
    • Errichtung einer öffentlichen vollstreckbaren Urkunde

Kosten

  • Grundlage
  • Grundsatz
    • Kostentragung durch die Parteien (gemeinsam)
  • Kostenquantitativ
    • Die kantonale Gerichtsordnung (GOG) kann Kostenerleichterungen vorsehen

Ergebnis

  • Ob eine Mediation Sinn macht oder nur eine kostenträchtige Problemlösungsverzögerung darstellt, ist im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen

Gestzestexte

2. Mediation

Literatur

  • GELZER PHILIPP S., Die richterliche Genehmigung von in Mediationen erzielten Vereinbarungen nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, in: Anwaltsrevue 3/2009, S. 119 ff.
  • STAEHELIN DANIEL, Die vollstreckbare öffentliche Urkunde, eine Ausländerin vor der Einbürgerung, in: FS für Franz Kellerhals zum 65. Geburtstag, Bern 2005, S. 206

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