Die Prozessparteien erwarten, dass das Gericht auch beim Bauprozess den strittigen Sachverhalt beurteilt und durch einen gerechten Entscheid Recht spricht. Die Parteien werden in ihrer Erwartung aber enttäuscht: Eine gerechte Entscheidung lässt sich nicht immer finden. Die Chancen- und Risiken-Beurteilung des Gerichts bei den Vergleichsverhandlungen orientiert sich meistens an den Beweis- und Kostenrisiken.
Die Partei, die einen Bauprozess einzuleiten beabsichtigt, hat folgendes zu bedenken:
- Gerechtigkeit ist nicht eine absolute, sondern nur eine relative Grösse
- Ermessensfragen
- In guten Treuen verschiedene vertretbare Beurteilungen
- Beweisrisiken
- Nicht mehr oder bloss ungenügend beweisbare Sachverhalte
- Erheblichstes Prozessrisiko der beweisbelasteten Partei
- Nicht mehr oder bloss ungenügend beweisbare Sachverhalte
- Ermessensfragen
- Kosten- / Nutzenverhältnis
- Betriebswirtschaftliche Denkweise
- Detailabklärungen der strittigen Fragen sind oft kostenintensiv
- Verhandlungsmasse bleibt meistens gleich gross, sodass mit fortlaufender Zeit und steigenden Kosten die Standpunkte noch mehr auseinanderrücken
- Berücksichtigung der Prozess- und Vertretungskosten für die Weiterführung des Prozessverfahrens und Einkalkulierung beim Vergleichsvorschlag
- Abweichen von Extremstandpunkten
- Wesentliche von unwesentlich Streitfragen ausscheiden
- Bewertung von Chancen und Risiken (zB in Prozenten und Schweizerfranken) oder durch Variantenbewertung mit Entscheidungsbaum-Methode
- Versuch der gütlichen Einigung in den Einzelpunkten und dann im Gesamten
- Betriebswirtschaftliche Denkweise
- Einzelfallbeurteilung
- Jeder Fall ist wieder anders
- Daher lässt sich alles Weitere nicht verallgemeinern
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Verhandlungsführung
- Entscheidungsbaum | wikipedia.org
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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