Spezialwissen
Die Beurteilung des für den Ausgang von Baustreitigkeiten relevanten Sachverhaltes erfordert meistens ein spezifisches Fachwissen.
Diese Beurteilung erfordert Kenntnisse im Bereiche:
- Regeln der Baukunde
- Fachnormen
- Technische Fachnormen
- Anwendbares Recht
- Werkvertragsrecht (OR)
- SIA-Normen
- Baupläne, Offert-Unterlagen, Baubeschriebe uam
Wissensbeschaffung
Dabei ergibt sich das Problem, dass – abgesehen von Spezial- bzw. Schiedsgerichten oder Handelsgerichten (mit ihren Fachrichtern der entsprechenden Berufsgattung) – vielen staatlichen Gerichten das erforderliche spezielle Wissen abgeht. Diesfalls haben sich die Gerichte das erforderliche Fachwissen zu verschaffen.
Parteiautonome Steuerung durch Gremium-Bestimmung
Für die Bauparteien stellt sich schon bei Redaktion bzw. Abschluss des Bauvertrages die Frage nach der zuständigen Instanz. Soll ausgewichen werden auf:
Schiedsgericht mit Fachrichtern
- Alternative für grössere Bauprojekte
- Schiedsgerichtbarkeit | schiedsgerichtbarkeit.ch
Sachverständiger
Sachverständigen-Gutachten
- Beurteilung baukundlicher Sachfragen
- Erfordernis der präzisen Herausschälung der zu beurteilen Fakten aus dem Prozessstoff, und zwar durch eindeutige und klare Fragestellungen
- Urteilsgrundlage bilden die Sachverständigen-Antworten ans Gericht
- Sachverständigengutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Abgrenzung Gerichtsgutachten
Schiedsgutachten
- Entscheidungskompetenz des Sachverständigen als Schiedsgutachter
- Experte (und nicht Richter) macht die Ergebnissubsumtion unter das Recht
- Die Grenzen zwischen technischen und juristischen Fragen ist manchmal fliessend
- Schiedsgutachten
Literatur
- LOCHER HORST, Das private Baurecht, 3. Auflage, München 1983, S. 339
Weiterführende Informationen
Grundlagen
Fachgerichte
- Handelsgericht
- Schiedsgerichtbarkeit
- Person des Sachverständigen | sachverstaendigen-gutachten.ch
Weiterführende Informationen
Alternativen
- Gremien-„Auswahl“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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