Es steht – vorbehältlich zwingender Zuständigkeitsregeln – den Parteien frei, ursprünglich (Klausel im Bauvertrag) oder nachträglich, d.h. nach Streitausbruch (durch separate Abrede), vertraglich die Instanz festzulegen:
Schlichtung
- = aussergerichtliche Streitbeilegungsverhandlungen
- Festlegung der Anwendung eines privaten Schlichtungsverfahrens
- meistens in Vertragsklausel im Werk- oder Architektur- bzw. Ingenieurvertrag
- seltener nach Entstehung von Meinungsverschiedenheiten (als separate, zusätzliche Abrede)
- Abgrenzung-Schlichtung
- Schlichtungen
Mediation
- = (konstruktive) Streitbeilegung unter Mitwirkung eines Mediators, in einem strukturierten Verfahren
- Festlegung der Anwendung eines Mediationsverfahrens, auch als Vorstufe zum ordentlichen Bauprozess oder zu einem Schiedsgerichtsverfahren
- ursprünglich im Werk- oder Architektur- bzw. Ingenieurvertrag
- nachträglich in einer separate Mediationsabrede
- Abgrenzung-Mediationsverfahren
- Mediationsverfahren
Staatliche Gerichtsbarkeit
- = Organ der Rechtsprechung (Judikative)
- Die staatlichen Gerichte gelangen – im Streitfall – zum Einsatz, wenn die Parteien keine Abrede zur rechtlichen Beurteilung und Vollstreckung getroffen haben oder, wenn ausdrücklich die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vereinbart wurde
- Abgrenzung-Bau(zivil)prozess
- Zivilprozess
Schiedsgerichtsbarkeit
- = Privates Gerichtsverfahren auf Basis einer eigenen Verfahrensordnung mit privaten (Schieds-)Richtern
- Festlegung der Anwendung eines Schiedsverfahrens
- ursprünglich im Werk- oder Architektur- bzw. Ingenieurvertrag
- nachträglich in einer separate Mediationsabrede
- Schiedsvereinbarung
- Schiedsgerichtbarkeit
Schiedsgutachten
- ohne Entscheidungsbefugnis
- Beweismittel- und Beweiswürdigungsvertrag (nur Tatsachenfeststellung, keine Rechtsbeurteilung)
- Festlegung der Anwendung eines Schiedsgutachtens, auch als Vorstufe zum ordentlichen Bauprozess oder zu einem Schiedsgerichtsverfahren
- ursprünglich im Werk- oder Architektur- bzw. Ingenieurvertrag
- nachträglich in einer separate Mediationsabrede
- mit Entscheidungsbefugnis
- Tatsachenfeststellung mit Rechtsbeurteilung
- Festlegung der Anwendung eines Schiedsgutachtens
- ursprünglich im Werk- oder Architektur- bzw. Ingenieurvertrag
- nachträglich in einer separate Mediationsabrede
- Abgrenzung-Schiedsgutachten
- Schiedsgutachten
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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